Daten-Report · Stand 2026

Krypto-Steuer Report 2026

Alle steuerlich relevanten Schwellen, Freibeträge, Sätze und Fristen für die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland 2026, mit Rechtsgrundlage und Quelle. Frei zitierbar unter CC BY 4.0.

Vollständige Daten als CSV

36 Kennzahlen, 7 Spalten, UTF-8, ca. 4 KB. Für Studien, Artikel, Präsentationen.

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Haltefristen & Freigrenzen

Die zentralen Schwellen für private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte aus Krypto.

KennzahlWertRechtsgrundlage / Quelle
Haltefrist Steuerfreiheit (privat)1 Jahr§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Freigrenze § 23 EStG (Gesamtgewinn p. a.)1.000 €§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG, JStG 2022
Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG (Staking, Lending)256 €§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG
Verlustverrechnung § 23nur mit § 23-Gewinnen, Vortrag unbegrenzt§ 23 Abs. 3 S. 7 EStG

Einkommensteuer & Zuschläge 2026

Maßgebliche Sätze für Krypto-Gewinne innerhalb der Haltefrist.

KennzahlWertRechtsgrundlage / Quelle
Grundfreibetrag 202612.096 €§ 32a Abs. 1 EStG, InflAusG
Spitzensteuersatz (ab 68.481 € zvE)42 %§ 32a Abs. 1 EStG
Reichensteuer (ab 277.826 € zvE)45 %§ 32a Abs. 1 EStG
Solidaritätszuschlag auf ESt5,5 % (über Freigrenze)SolzG 1995 i.d.F. 2021
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 % oder 9 %Landeskirchensteuergesetze

DAC8 / CARF — Reporting ab 2026

Automatischer Informationsaustausch zwischen Krypto-Plattformen und Finanzämtern.

KennzahlWertRechtsgrundlage / Quelle
Erstes Meldejahr (Kalenderjahr)2026Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8)
Erste Datenübermittlung an Finanzämter2027Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
Meldepflichtige Plattformenalle CASP in EU + CARF-DrittstaatenOECD CARF Framework 2023
Gemeldete DatenIdentität, Wallets, Käufe, Verkäufe, TauschvorgängeAnhang VI DAC8

Selbstanzeige & Verjährung

Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO mit gestaffelten Zuschlägen.

KennzahlWertRechtsgrundlage / Quelle
Hinterziehungszinsen6 % p. a.§ 235 i.V.m. § 238 AO
Strafzuschlag ab 25.001 €10 %§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO
Strafzuschlag ab 100.001 €15 %§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO
Strafzuschlag ab 1.000.001 €20 %§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO
Festsetzungsverjährung Hinterziehung10 Jahre§ 169 Abs. 2 S. 2 AO
Strafrechtliche Verjährung schwere Fälle15 Jahre§ 376 Abs. 1 AO

Wegzug, Krypto-GmbH, Erbschaft

Schwellen und Sätze für gesellschaftsrechtliche Krypto-Strukturen.

KennzahlWertRechtsgrundlage / Quelle
Wegzugsbesteuerung auf GmbH-Anteile ab1 % Beteiligung§ 6 AStG i.V.m. § 17 EStG
Stundung bei Wegzug in EU/EWR7 zinslose Jahresraten§ 6 Abs. 4 AStG (ATAD-UmsG)
Körperschaftsteuer Krypto-GmbH15 %§ 23 Abs. 1 KStG
Gewerbesteuer (Bundesdurchschnitt 2025)Hebesatz 407 %Destatis 2025
Teileinkünfteverfahren auf Ausschüttungen60 % steuerpflichtig§ 3 Nr. 40 EStG
Erbschaftsteuer Freibetrag Ehegatte500.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Erbschaftsteuer Freibetrag Kind400.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Erbschaftsteuer Klasse III (bis 6 Mio)30 %§ 19 ErbStG

Tool-Markt: Freie Transaktionslimits

Vergleich der wichtigsten deutschsprachigen Krypto-Steuertools.

KennzahlWertRechtsgrundlage / Quelle
CoinTracking Free200 Transaktionencointracking.info, Stand 2026
Koinly Free (Read-only Reports)10.000 Transaktionenkoinly.io, Stand 2026
Blockpit Free25 Transaktionenblockpit.io, Stand 2026
Accointingeingestellt 04/2024 (Migration zu Blockpit)Pressemitteilung Blockpit 02/2024

Zitiervorschlag

kryptosteuerhilfe.de (2026): Krypto-Steuer Report 2026 — Schwellen, Freibeträge und Sätze für die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland. Verfügbar unter https://www.kryptosteuerhilfe.de/krypto-steuer-report-2026 (abgerufen am TT.MM.JJJJ). Lizenz: CC BY 4.0.

Methodik

Alle Werte stammen aus dem geltenden Bundesrecht (EStG, AO, ErbStG, KStG, AStG, InvStG, GewStG, SolzG), aktuellen BMF-Schreiben sowie statistischen Veröffentlichungen (Destatis). EU-Werte beruhen auf der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) und dem OECD-Rahmenwerk CARF (2023). Wo Tarife sich gestaffelt ändern, werden Schwellenwerte und Endsatz dokumentiert. Die Bewertung der Hebesätze für die Gewerbesteuer folgt dem gewogenen Bundesdurchschnitt 2025 nach Destatis.

Weiterführende Inhalte

Häufige Fragen

+Darf ich die Zahlen aus dem Report zitieren?

Ja. Der Report steht unter CC BY 4.0. Bei Verwendung in Artikeln, Studien oder Präsentationen bitte angeben: Quelle: kryptosteuerhilfe.de, Krypto-Steuer Report 2026, mit Link auf diese Seite.

+Wie oft wird der Report aktualisiert?

Mindestens einmal jährlich zum Jahreswechsel sowie bei wesentlichen Gesetzes- oder BMF-Änderungen. Letzter Stand: 2026, inklusive DAC8/CARF-Erstmeldung und aktualisierten Grundfreibeträgen.

+Sind alle Werte rechtsverbindlich?

Nein. Die Werte stammen aus den genannten Rechtsquellen, ersetzen aber keine steuerliche Beratung. Insbesondere bei Wegzug, Krypto-GmbH und Selbstanzeige ist eine individuelle Prüfung durch Steuerberater oder Fachanwalt zwingend.

+Gibt es die Daten auch als Rohdatei?

Ja, als CSV-Download über den Button oben. Format: UTF-8, semikolonfrei, kompatibel mit Excel, Numbers und LibreOffice Calc.