Ratgeber · NFT
NFT-Steuer in Deutschland
NFTs sind in Deutschland keine Wertpapiere, sondern „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Der Verkauf innerhalb eines Jahres ist mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Sammler-Fall: § 23 EStG
Gewinn aus dem NFT-Verkauf = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Veräußerungskosten. Anschaffungskosten umfassen Mint-Preis bzw. Kaufpreis, Marktplatz-Gebühr und Gas. Veräußerungskosten: Marktplatz-Gebühr (üblich 2,5 %) und Verkaufs-Gas.
Creator-Fall: gewerbliche Einkünfte
Eigene Kollektionen, regelmäßige Mints und Royalty-Einnahmen sind regelmäßig gewerbliche oder selbständige Einkünfte. Zusätzlich: Umsatzsteuer (19 %, Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € prüfbar), Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 €.
Freigrenze 1.000 €
Sind alle privaten Veräußerungsgewinne (NFTs + Krypto + Sammelobjekte) im Jahr zusammen unter 1.000 €, bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Ab 1.000 € wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Beispiel
Bored-Ape-Mint im Februar zu 0,8 ETH (2.500 €). Verkauf im August zu 1,7 ETH (6.000 €). Marktplatz und Gas insgesamt 150 €. Gewinn: 3.350 €. Über Freigrenze. Bei 35 % Grenzsteuersatz: 1.172,50 € Einkommensteuer plus Soli.
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Häufige Fragen
+Wie behandelt das Finanzamt NFTs?
Privat gehaltene NFTs gelten als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG. Es greift die 1-Jahres-Frist; nach Ablauf ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.
+Was ist der Unterschied Sammler vs. Creator?
Sammler: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit 1-Jahres-Frist. Creator (eigene Mints, regelmäßiger Verkauf, Royalties): regelmäßig gewerbliche oder selbständige Einkünfte mit Umsatzsteuer-Thema.
+Sind NFT-Airdrops steuerpflichtig?
Airdrops ohne Gegenleistung sind regelmäßig mit 0 € Anschaffungskosten zu bewerten. Bei Verkauf innerhalb eines Jahres ist der gesamte Verkaufserlös steuerpflichtig. Airdrops mit Gegenleistung (Quest, Follow): sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG.
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