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Stablecoin Steuer 2026: USDT, USDC, DAI, EURC
Kurzantwort
Stablecoins sind steuerlich Kryptowährungen nach § 23 EStG mit 1-Jahres-Haltefrist. Auch wenn der USD-Wert stabil ist, entstehen durch EUR/USD-Schwankungen Gewinne oder Verluste. Zinsen aus Stablecoin-Lending sind sonstige Einkünfte mit 256 € Freigrenze.
Warum Stablecoin-Trades nicht neutral sind
Aus Sicht des deutschen Fiskus zählt der EUR-Wert. Wer 5.000 USDC am Tag X für 4.600 € gekauft hat und drei Monate später für 4.800 € verkauft, hat 200 € Gewinn (§ 23 EStG). Umgekehrt: wenn der EUR gegenüber USD stärker wird, entsteht ein Verlust.
Tausch zwischen Stablecoins
- USDT → USDC: § 23 EStG, meist ohne Gewinn
- USDC → DAI: § 23 EStG, meist ohne Gewinn
- USDC → EURC: § 23 EStG, minimaler EUR/USD-Effekt
- Wichtig: neue 1-Jahres-Frist beginnt für den erhaltenen Stablecoin
Yield und Zinsen
| Produkt | Einordnung | Freigrenze |
|---|---|---|
| Coinbase USDC Rewards | § 22 Nr. 3 EStG | 256 € |
| Aave / Compound Lending | § 22 Nr. 3 EStG | 256 € |
| Curve LP Rewards | § 22 Nr. 3 EStG | 256 € |
| Circle Yield (institutionell) | § 22 Nr. 3 EStG | 256 € |
Depeg-Verluste
UST/LUNA (Mai 2022) ist der Klassiker: wer UST für 1 USD gekauft und für 0,10 USD verkauft hat, hat einen § 23-Verlust erlitten. Voraussetzung für steuerliche Anerkennung: dokumentierte Veräußerung innerhalb der Haltefrist. Nach Ablauf der Haltefrist ist der Verlust steuerlich irrelevant.
Häufige Fragen
+Sind Stablecoins steuerbefreit?
Nein. USDT, USDC, DAI, EURC und andere Stablecoins gelten steuerlich als Kryptowährungen im Sinne des § 23 EStG. Der Tausch zwischen einem Coin und einem Stablecoin ist ein Veräußerungsvorgang, auch wenn das USD-Volumen konstant scheint.
+Wenn USDC 1 USD ist, entsteht doch kein Gewinn?
In USD nicht, aber in EUR schon. Der EUR/USD-Kurs schwankt: wer für 10.000 USDC 9.200 € gezahlt hat und später für 9.800 € verkauft, hat 600 € Gewinn zum persönlichen ESt-Satz (wenn < 1 Jahr Haltedauer).
+Tausch USDT gegen USDC, steuerlich relevant?
Ja. Formal ist es ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen. Materiell entsteht meist kein Gewinn, weil beide Coins am USD hängen. Trotzdem in der FIFO-Berechnung dokumentieren.
+Zinsen auf USDC (Coinbase, Circle, Aave)?
Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit 256 € Freigrenze. Bewertung zum EUR-Kurs bei Zufluss jeder Zins-Auszahlung.
+Depeg-Verluste (UST, DEI, USDR)?
Wer einen Stablecoin gekauft hat, der abgestürzt ist, erleidet einen Verlust nach § 23 EStG (bei Verkauf innerhalb der Haltefrist) oder gar keinen steuerlich verwertbaren Verlust (nach Haltefrist). Best Practice: dokumentierte Veräußerung, damit der Verlust in § 23-Verrechnung fließt.
+EURC als Sonderfall in EUR?
EURC (Circle) ist an den EUR gepixt. Kursschwankungen zwischen EUR und EURC sind minimal, aber technisch möglich. Steuerlich gleich wie USDC: § 23 EStG, 1-Jahres-Frist.
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