Vorabpauschale · Stand 2026
Vorabpauschale Rechner 2026
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung auf thesaurierende und teilausschüttende Fonds. Sie wird aus dem Basiszins, dem Fondswert zu Jahresbeginn und der Teilfreistellung berechnet und am ersten Werktag des Folgejahres als fiktiver Zufluss versteuert. Wer den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hat, zahlt häufig 0 €.
Voraussichtliche Steuerlast 2026
0,00 €
Vorabpauschale brutto: 160,30 € · Steuerpflichtig nach Teilfreistellung 70,0 %: 112,21 €
| Basiszins 2026 | 2,29 % |
| Basisertrag (Wert × Basiszins × 70 %) | 160,30 € |
| Wertsteigerung inkl. Ausschüttung | 1.200,00 € |
| Teilfreistellung | 30,0 % |
| Verbleibender Sparerpauschbetrag | 1.000,00 € |
| Abgeltungsteuer 25 % | 0,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 0,00 € |
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So funktioniert die Berechnung
Drei Größen bestimmen die Vorabpauschale: der Fondswert am 1. Januar, der Basiszins des Bundesfinanzministeriums und die Wertsteigerung im Lauf des Jahres. Formel nach § 18 Abs. 1 InvStG:
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Basisertrag | Fondswert × Basiszins × 70 % |
| Vorabpauschale | Min(Basisertrag, Wertsteigerung) − Ausschüttungen |
| Steuerpflichtig | × (1 − Teilfreistellung) |
| Steuer | × 25 % Abgeltungsteuer + Soli (+ ggf. Kirchensteuer) |
Beispielrechnung
10.000 € MSCI World ETF (Aktienfonds, Teilfreistellung 30 %), Wertsteigerung auf 11.200 €, keine Ausschüttungen, Basiszins 2,29 %, Sparerpauschbetrag voll ausgeschöpft.
| Basisertrag | 10.000 × 2,29 % × 70 % = 160,30 € |
| Wertsteigerung | 1.200 € |
| Vorabpauschale (Min) | 160,30 € |
| Nach Teilfreistellung 30 % | 112,21 € |
| Abgeltungsteuer 25 % + Soli 5,5 % | ≈ 29,60 € |
Häufige Fragen
+Wann fällt die Vorabpauschale 2026 an?
Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 wird am ersten Werktag des Folgejahres (Januar 2027) als fiktiver Zufluss besteuert. Die Bank zieht die Abgeltungsteuer automatisch ein, sofern dein Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist.
+Wie hoch ist der Basiszins für 2026?
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium auf Basis der Rendite langfristiger Bundesanleihen festgelegt und im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Der Rechner nutzt den aktuell bekannten Wert; bei Änderung wird die Konstante zentral aktualisiert.
+Greift die Vorabpauschale auch bei Verlust?
Nein. Liegt der Fondswert am Jahresende unter dem Wert am Jahresanfang, beträgt die Vorabpauschale 0 €. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt.
+Welche Teilfreistellung gilt für meinen ETF?
Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote: 30 %. Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien: 15 %. Immobilienfonds Inland: 60 %, Ausland: 80 %. Anleihefonds: keine Teilfreistellung.
+Wird die Vorabpauschale auf einen späteren Verkauf angerechnet?
Ja. Die bereits versteuerten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen, sodass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
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