Krypto · § 22 Nr. 3 EStG

DeFi Steuer Rechner 2026

Lending, Liquidity-Mining und Yield-Farming sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Rechner ermittelt die voraussichtliche Steuerlast auf deine DeFi-Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG, inklusive 256 € Freigrenze und persönlichem Steuersatz.

Voraussichtliche Steuerlast 2026

369,25 €

Summe DeFi-Erträge1.000,00 €
Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG256,00 €
Steuerpflichtig1.000,00 €
Einkommensteuer350,00 €
Soli 5,5 %19,25 €

Hinweis: DeFi-Erträge (Lending, Liquidity-Mining, Yield-Farming) gelten regelmäßig als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Die Einlage in einen Liquidity-Pool kann zusätzlich ein Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG sein, wenn der LP-Token als wirtschaftlicher Tausch zu werten ist. Im Zweifel Steuerberater einbeziehen.

Persönlicher PDF-Steuerreport

Lade deine DeFi-Transaktionen (Etherscan, DeBank, Zapper, CSV) hoch. Wir trennen Lending-Zinsen, LP-Rewards und Token-Swaps und bewerten jeden Zufluss zum EUR-Tageskurs.

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Drei steuerliche Vorgänge bei DeFi

Wer in DeFi-Protokollen aktiv ist, hat regelmäßig drei separate Themen: Erstens die laufenden Rewards (sofort steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG). Zweitens den Tausch beim Einlegen in den Pool und beim Abziehen (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG). Drittens den späteren Verkauf der erhaltenen Coins, wieder § 23 EStG mit eigener 1-Jahres-Frist ab Zufluss.

Beispiel: Aave + Uniswap V3

USDC-Lending Aave600 €
LP-Rewards Uniswap (ETH/USDC)400 €
Summe sonstige Leistungen1.000 €
Über FreigrenzeJa
Persönlicher Satz 35 %350 €

Häufige Fragen

+Sind DeFi-Erträge in Deutschland steuerpflichtig?

Ja. Lending-Zinsen, Liquidity-Mining-Rewards und Yield-Farming gelten regelmäßig als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer.

+Ist die Einlage in einen Liquidity-Pool ein Tausch?

Die wohl herrschende Auffassung sieht im Hingeben der Coins gegen einen LP-Token einen Tausch nach § 23 EStG. Innerhalb der 1-Jahres-Frist führt das zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust. Im Zweifel Steuerberater einbeziehen.

+Greift die 256 € Freigrenze?

Ja, sofern die Erträge unter § 22 Nr. 3 EStG fallen. Alle sonstigen Leistungen zusammen (Staking + Lending + DeFi-Rewards + Airdrops mit Gegenleistung) bis 255,99 € sind komplett steuerfrei. Ab 256 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

+Wie bewerte ich DeFi-Rewards in EUR?

Jeder Zufluss zum EUR-Tageskurs der Quelle (CoinGecko, CoinMarketCap, BaFin-Referenz). Bei stündlichen Mini-Rewards akzeptiert die Finanzverwaltung in der Praxis Tages- oder Monatsdurchschnitte.

+Wo trage ich DeFi-Einkünfte ein?

Anlage SO unter „Einkünfte aus Leistungen“. Beigefügt eine Aufstellung mit Datum, Protokoll, Menge, EUR-Wert und Quelle des Kurses.

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