Krypto · § 22 Nr. 3 EStG
DeFi Steuer Rechner 2026
Lending, Liquidity-Mining und Yield-Farming sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Rechner ermittelt die voraussichtliche Steuerlast auf deine DeFi-Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG, inklusive 256 € Freigrenze und persönlichem Steuersatz.
Voraussichtliche Steuerlast 2026
369,25 €
| Summe DeFi-Erträge | 1.000,00 € |
| Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG | 256,00 € |
| Steuerpflichtig | 1.000,00 € |
| Einkommensteuer | 350,00 € |
| Soli 5,5 % | 19,25 € |
Hinweis: DeFi-Erträge (Lending, Liquidity-Mining, Yield-Farming) gelten regelmäßig als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Die Einlage in einen Liquidity-Pool kann zusätzlich ein Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG sein, wenn der LP-Token als wirtschaftlicher Tausch zu werten ist. Im Zweifel Steuerberater einbeziehen.
Persönlicher PDF-Steuerreport
Lade deine DeFi-Transaktionen (Etherscan, DeBank, Zapper, CSV) hoch. Wir trennen Lending-Zinsen, LP-Rewards und Token-Swaps und bewerten jeden Zufluss zum EUR-Tageskurs.
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Drei steuerliche Vorgänge bei DeFi
Wer in DeFi-Protokollen aktiv ist, hat regelmäßig drei separate Themen: Erstens die laufenden Rewards (sofort steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG). Zweitens den Tausch beim Einlegen in den Pool und beim Abziehen (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG). Drittens den späteren Verkauf der erhaltenen Coins, wieder § 23 EStG mit eigener 1-Jahres-Frist ab Zufluss.
Beispiel: Aave + Uniswap V3
| USDC-Lending Aave | 600 € |
| LP-Rewards Uniswap (ETH/USDC) | 400 € |
| Summe sonstige Leistungen | 1.000 € |
| Über Freigrenze | Ja |
| Persönlicher Satz 35 % | 350 € |
Häufige Fragen
+Sind DeFi-Erträge in Deutschland steuerpflichtig?
Ja. Lending-Zinsen, Liquidity-Mining-Rewards und Yield-Farming gelten regelmäßig als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer.
+Ist die Einlage in einen Liquidity-Pool ein Tausch?
Die wohl herrschende Auffassung sieht im Hingeben der Coins gegen einen LP-Token einen Tausch nach § 23 EStG. Innerhalb der 1-Jahres-Frist führt das zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust. Im Zweifel Steuerberater einbeziehen.
+Greift die 256 € Freigrenze?
Ja, sofern die Erträge unter § 22 Nr. 3 EStG fallen. Alle sonstigen Leistungen zusammen (Staking + Lending + DeFi-Rewards + Airdrops mit Gegenleistung) bis 255,99 € sind komplett steuerfrei. Ab 256 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
+Wie bewerte ich DeFi-Rewards in EUR?
Jeder Zufluss zum EUR-Tageskurs der Quelle (CoinGecko, CoinMarketCap, BaFin-Referenz). Bei stündlichen Mini-Rewards akzeptiert die Finanzverwaltung in der Praxis Tages- oder Monatsdurchschnitte.
+Wo trage ich DeFi-Einkünfte ein?
Anlage SO unter „Einkünfte aus Leistungen“. Beigefügt eine Aufstellung mit Datum, Protokoll, Menge, EUR-Wert und Quelle des Kurses.
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