Coin · Ethereum
Ethereum Steuer 2026: Verkauf, Staking, L2
Kurzantwort
Ethereum-Gewinne aus dem Privatvermögen sind nach § 23 EStG bei über einjähriger Haltedauer steuerfrei. Staking-Rewards laufen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit 256 € Freigrenze. Wrap, Bridge und L2-Transfers erfordern eine saubere Trennung je Vorgang.
ETH-Grundfälle
- Kauf und Halten < 1 Jahr: Gewinn voll mit persönlichem Steuersatz, siehe Steuersatz-Tabelle
- Halten > 1 Jahr: Verkauf steuerfrei nach § 23 EStG
- ETH gegen USDC/USDT tauschen: Veräußerung, Frist beginnt für Stablecoin neu
- ETH auf DEX für ERC-20 tauschen: gleiche Logik, ausführlich im Uniswap-Guide
- ETH senden an eigene Wallet: steuerlich neutral, Beispiel Ledger oder MetaMask
ETH-Staking sauber trennen
Solo-Staker (32 ETH Validator): Rewards zum Zuflusskurs als sonstige Einkünfte. Pool-Staker (Ethermine, Rocket Pool Node): dito. Liquid Staking (Lido stETH): der Tausch ETH → stETH ist eine Veräußerung nach § 23 EStG, gleichzeitig fließen laufend Rebase-Rewards (bei Lido als steigende stETH-Balance) oder Rewards via cbETH-Kursanstieg. Beides sauber dokumentieren, Deep Dive im ETH-Staking-Ratgeber.
DeFi mit ETH: Lending, LPs, Wrapping
Lending auf Aave oder Compound erzeugt Zins-Rewards (§ 22 Nr. 3 EStG). Liquidity Pools sind ein Tausch aller eingezahlten Coins in LP-Tokens, siehe DeFi-Steuer-Guide. Airdrops laufen als sonstige Einkünfte, siehe Airdrop-Steuer.
L2-Bridges und Wrap
Bridge auf Arbitrum, Optimism, Base, zkSync oder Linea: nach überwiegender Meinung keine Veräußerung, da wirtschaftlich dieselbe ETH. Anders bei synthetischen ETH-Repräsentationen wie WETH.e auf Avalanche oder wETH-Konvertierungen zwischen inkompatiblen Chains. Im Zweifel als Tausch deklarieren.
Rechnen
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Häufige Fragen
+Ist Ethereum steuerfrei nach einem Jahr?
Ja. ETH ist ein anderes Wirtschaftsgut nach § 23 EStG. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Achtung: Wer stakt oder liquid stakt, kann die Frist der Rewards separat prüfen müssen.
+Ist ETH-Staking § 22 oder § 20 EStG?
Rewards aus Solo- oder Pool-Staking sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit 256 € Freigrenze. Liquid Staking über Lido, Rocket Pool oder Coinbase cbETH gilt als Tausch (ETH gegen stETH/rETH), es kann § 23 EStG greifen und zusätzlich fließen später Rewards.
+Zählt der Wrap von ETH zu WETH als Tausch?
Nach herrschender Auffassung ja: WETH ist ein anderer ERC-20-Token. Der Wrap ist ein Tausch nach § 23 EStG, allerdings meist ohne Gewinn (Kurs 1:1). Für die Haltefrist beginnt eine neue Frist. Konservative Praxis: dokumentieren, aber Gewinn null.
+Was ist mit Bridges auf L2 (Arbitrum, Optimism, Base)?
Eine Bridge in ein Layer-2-Netzwerk verändert wirtschaftlich nichts, du bleibst Eigentümer derselben ETH. Nach überwiegender Meinung kein Tausch, Haltefrist läuft weiter. Anders bei synthetischen Assets (z. B. WETH.e auf Avalanche).
+Wie wirkt EIP-1559 Burn?
Der Basisgebühren-Burn ist keine Veräußerung, sondern eine Netzwerkgebühr. Er reduziert deine ETH-Position ohne steuerlichen Vorgang, es sei denn du bewertest die Fee als Anschaffungsneben- oder Veräußerungskosten der jeweiligen Transaktion.
+Airdrops auf Ethereum, was gilt?
Aktive Airdrops (du musst etwas tun, z. B. Uniswap) sind sonstige Einkünfte zum Zuflusskurs. Passive Airdrops ohne Gegenleistung sind steuerlich strittig, im Zweifel als sonstige Einkünfte deklarieren. Haltefrist der erhaltenen Tokens beginnt mit Zufluss.