Ratgeber · Mining
Mining-Steuer in Deutschland
Mining-Rewards sind in Deutschland steuerpflichtig. Entscheidend ist die Abgrenzung privat (§ 22 Nr. 3 EStG, 256 € Freigrenze) versus gewerblich (§ 15 EStG, zusätzlich Gewerbesteuer). Stromkosten und Hardware-AfA sind in beiden Fällen abziehbar.
Privates Mining
Solo-Mining im Hobbybereich: Rewards zum EUR-Zuflusstag bewerten, Stromkosten anteilig abziehen, Hardware-AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Übersteigt der Nettoertrag 256 €, ist der gesamte Betrag mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.
Gewerbliches Mining
Bei planmäßiger, nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Mining-Farm, mehrere ASICs, Profi-Setup) wandern die Einkünfte in § 15 EStG. Folgen: Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €), Buchführungspflicht ab Umsatz- bzw. Gewinngrenze (§ 141 AO), Umsatzsteuer-Thema bei Mining-Pool-Vergütungen.
Stromkosten richtig nachweisen
Idealerweise mit separatem Zwischenzähler. Sonst: realistische Schätzung über die Mining-Hardware-Leistung × Betriebsstunden × kWh-Preis. Belege aufbewahren.
BMF-Schreiben 2025: Klarstellungen
Das aktualisierte BMF-Schreiben Krypto vom Mai 2025 hat festgehalten: keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre für gestakte oder geminte Coins. Es bleibt bei der 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG.
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Häufige Fragen
+Privates oder gewerbliches Mining?
Solo-Mining mit einer GPU im Hobbybereich bleibt regelmäßig privat. Mehrere ASIC-Miner, dedizierter Standort, planmäßige Investition: gewerblich. Die Abgrenzung trifft das Finanzamt nach Gesamtbild.
+Welche AfA-Dauer gilt für ASIC-Miner?
Die AfA-Tabelle nennt keine eigene Position für ASICs. In der Praxis werden 3 Jahre angesetzt (vergleichbar zu Hochleistungs-IT). Bei höherer Belastung kann eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer begründet werden, ist aber gegenüber dem Finanzamt zu rechtfertigen.
+Wie wird Cloud-Mining besteuert?
Cloud-Mining-Verträge gelten regelmäßig als sonstige Leistung. Die Rewards sind zum EUR-Tageskurs zu bewerten. Eingangsseitig: keine Hardware-AfA, dafür laufende Vertragsgebühren als Werbungskosten.
+Gilt für gemintes BTC die 1-Jahres-Frist?
Ja. Die durch Mining erhaltenen Coins unterliegen weiter der 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG. Die ursprünglich diskutierte 10-Jahres-Frist wurde mit dem BMF-Schreiben 2025 verworfen.
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