Formular · Anlage SO

Anlage SO 2026 Krypto ausfüllen, Zeile für Zeile

Anlage SO FormularAnlage SOZeile 42-46
Anlage SO, Zeile 42 bis 46

Kurzantwort

Krypto-Gewinne aus Verkäufen und Tauschvorgängen gehören in die Zeilen 41 ff. der Anlage SO 2026 (private Veräußerungen, § 23 EStG). Staking- und Lending-Erträge in Zeile 8 ff. (sonstige Einkünfte, § 22 Nr. 3 EStG). Verluste getrennt nach Kategorie erklären.

Aufbau der Anlage SO 2026

  • Zeilen 4-9: Sonstige wiederkehrende Bezüge (Renten, hier normalerweise nicht relevant für Krypto)
  • Zeilen 10-14: Unterhaltsleistungen, Ausgleichszahlungen (nicht Krypto)
  • Zeile 8 ff. (Abschnitt B): Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, hier: Staking, Lending, Airdrops mit Gegenleistung
  • Zeilen 41 ff. (Abschnitt C): Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, hier: Krypto-Verkäufe, Tauschvorgänge, NFT-Verkäufe im Privatvermögen
  • Zeile 54: Verlustvortrag aus Vorjahren

Zeilen 41 ff., Krypto-Spot ausfüllen

  1. Art des Wirtschaftsguts: „Kryptowährungen" (Sammelbezeichnung reicht, keine Einzelaufzählung nötig)
  2. Zeitpunkt der Anschaffung: Datum der ältesten Tranche im Jahr
  3. Zeitpunkt der Veräußerung: 31.12. des Steuerjahres als Sammelposition
  4. Veräußerungspreis: Summe aller Verkaufserlöse in EUR
  5. Anschaffungskosten: Summe der FIFO-Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten
  6. Werbungskosten: sonstige Gebühren
  7. Gewinn/Verlust: automatisch berechnet
Staking RewardsRewards laufen zu
Staking Rewards zum Zufluss bewerten

Zeile 8 ff., Staking und Lending

„Andere Leistungen" ankreuzen, „Art der Leistung" mit „Staking Rewards" oder „Lending Zinsen" beschriften. Einnahmen in EUR (Summe aller Zuflüsse im Jahr). Werbungskosten (Gas Fees, Software-Kosten) getrennt.

Verlustverrechnung, was geht wohin

Verlust ausVerrechenbar mitVortrag
§ 23 EStG (Krypto-Spot)§ 23 EStG Gewinneunbegrenzt vorwärts
§ 22 Nr. 3 EStG (Staking)§ 22 Nr. 3 EStG Gewinneunbegrenzt vorwärts
§ 20 EStG (ETP)§ 20 EStG Gewinnenur im gleichen Verlustverrechnungstopf

Anlagen mitliefern

Als PDF oder Excel: Transaktionsübersicht, FIFO-Herleitung, Gebührenaufstellung, Screenshots der Wallets zum 31.12. Das Finanzamt darf nachfragen und Prüfungen sind ab Freigrenzen-Überschreitung wahrscheinlicher.

Häufige Fragen

+Wo trage ich Krypto-Gewinne 2026 ein?

Private Veräußerungsgeschäfte (Spot-Verkäufe, Tauschvorgänge, Verkauf von NFTs im Privatvermögen) in die Zeilen 41 ff. Sonstige Einkünfte (Staking Rewards, Lending Zinsen, Airdrops mit Gegenleistung) in Zeile 8 ff.

+Muss ich jede Transaktion einzeln erklären?

Nein. Der Gesamtgewinn und -verlust pro Coin und Jahr reicht. Eine Aufstellung (Excel oder Tool-Report) sollte aber als Anlage beigefügt werden, damit das Finanzamt bei Rückfragen die Herleitung sieht.

+Wie erkläre ich Verluste?

Verluste aus § 23 EStG dürfen nur mit Gewinnen aus § 23 EStG verrechnet werden (rückwirkend 1 Jahr, vorwärts unbegrenzt). Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG nur mit Gewinnen aus § 22 Nr. 3. Getrennte Zeilen der Anlage SO nutzen.

+Was mache ich mit Freigrenzen?

1.000 € Freigrenze für § 23 EStG (Krypto-Spot) und 256 € für § 22 Nr. 3 EStG (Staking, Lending). Freigrenze bedeutet: bei Überschreitung ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss.

+Zählen 2025er Verkäufe auch für 2026?

Nein. Anlage SO 2026 gilt für Zuflüsse und Veräußerungen im Kalenderjahr 2026. 2025er Vorgänge kommen in die Anlage SO 2025.

+Muss ich eine Steuersoftware nutzen?

Nein, ELSTER Online reicht. Steuersoftware (WISO, SteuerSparErklärung, smartsteuer) hilft, weil sie die Zeilen automatisch befüllt. Für Krypto-Rohdaten braucht es zusätzlich einen Krypto-Steuerreport (CoinTracking, Blockpit, Koinly) oder unseren Report.

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