Krypto · § 22 Nr. 3 EStG

Staking Steuer Rechner

Staking-Rewards sind in Deutschland steuerpflichtig: als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der Rechner zeigt die voraussichtliche Steuerlast und ob die Freigrenze von 256 € greift.

Voraussichtliche Steuerlast 2026

295,40 €

Staking-Erträge800,00 €
Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG256,00 €
Steuerpflichtig800,00 €
Einkommensteuer280,00 €
Soli 5,5 %15,40 €

Hinweis: Staking-Rewards gelten als sonstige Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die durch Staking generierten Coins selbst unterliegen weiter der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG (BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022, geändert 2025: keine Verlängerung auf 10 Jahre).

Persönlicher PDF-Steuerreport

Lade deine Staking-Transaktionen hoch. Wir bewerten jeden Reward zum EUR-Kurs des Zuflusstags und erstellen den Nachweis für die Anlage SO.

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Zwei Steuern, ein Asset

Wer Coins staked, hat zwei steuerliche Vorgänge zu beachten: Erstens den Zufluss der Rewards (sonstige Einkünfte, sofort steuerpflichtig mit persönlichem Satz). Zweitens den späteren Verkauf der Coins (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, steuerfrei nach einem Jahr). Der erhaltene Reward selbst startet eine neue Haltefrist.

Beispielrechnung

Ethereum-Staking 20262,5 ETH zu durchschn. 3.200 €
EUR-Wert Zufluss8.000 €
Über FreigrenzeJa
Persönlicher Satz 35 %2.800 €
Soli 5,5 %154 €

Häufige Fragen

+Wie werden Staking-Rewards besteuert?

Staking-Rewards gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Maßgeblich ist der EUR-Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses jedes einzelnen Rewards. Versteuert wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

+Was passiert mit den 256 € Freigrenze?

Liegen alle sonstigen Leistungen (inkl. Lending, Airdrops mit Gegenleistung) zusammen unter 256 € im Jahr, bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Bei 256,01 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

+Gilt für Staking-Rewards eine 10-Jahres-Frist?

Nein. Die ursprünglich vom BMF diskutierte Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre wurde mit dem aktualisierten BMF-Schreiben 2025 verworfen. Es gilt weiterhin die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG für die Coins selbst.

+Muss ich jeden Reward einzeln bewerten?

Ja, grundsätzlich zum EUR-Kurs des Zuflusstags. Bei täglichen Rewards (Ethereum, Solana) sind das schnell hunderte Einzelposten. Die Finanzverwaltung akzeptiert pragmatische Sammelbewertungen pro Monat, bei höheren Beträgen ist die Tagesbewertung sauberer.

+Wo gebe ich Staking-Rewards in der Steuererklärung an?

In der Anlage SO (sonstige Einkünfte) unter Einkünfte aus Leistungen. Zusätzlich empfiehlt sich eine separate Aufstellung mit Datum, Menge, EUR-Kurs und Quelle (Wallet / Börse).

Weiterlesen: Staking-Besteuerung, vollständiger Ratgeber · Krypto Verkauf Rechner