Krypto · § 22 Nr. 3 EStG
Staking Steuer Rechner
Staking-Rewards sind in Deutschland steuerpflichtig: als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der Rechner zeigt die voraussichtliche Steuerlast und ob die Freigrenze von 256 € greift.
Voraussichtliche Steuerlast 2026
295,40 €
| Staking-Erträge | 800,00 € |
| Freigrenze § 22 Nr. 3 EStG | 256,00 € |
| Steuerpflichtig | 800,00 € |
| Einkommensteuer | 280,00 € |
| Soli 5,5 % | 15,40 € |
Hinweis: Staking-Rewards gelten als sonstige Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die durch Staking generierten Coins selbst unterliegen weiter der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG (BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022, geändert 2025: keine Verlängerung auf 10 Jahre).
Persönlicher PDF-Steuerreport
Lade deine Staking-Transaktionen hoch. Wir bewerten jeden Reward zum EUR-Kurs des Zuflusstags und erstellen den Nachweis für die Anlage SO.
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Zwei Steuern, ein Asset
Wer Coins staked, hat zwei steuerliche Vorgänge zu beachten: Erstens den Zufluss der Rewards (sonstige Einkünfte, sofort steuerpflichtig mit persönlichem Satz). Zweitens den späteren Verkauf der Coins (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, steuerfrei nach einem Jahr). Der erhaltene Reward selbst startet eine neue Haltefrist.
Beispielrechnung
| Ethereum-Staking 2026 | 2,5 ETH zu durchschn. 3.200 € |
| EUR-Wert Zufluss | 8.000 € |
| Über Freigrenze | Ja |
| Persönlicher Satz 35 % | 2.800 € |
| Soli 5,5 % | 154 € |
Häufige Fragen
+Wie werden Staking-Rewards besteuert?
Staking-Rewards gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Maßgeblich ist der EUR-Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses jedes einzelnen Rewards. Versteuert wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
+Was passiert mit den 256 € Freigrenze?
Liegen alle sonstigen Leistungen (inkl. Lending, Airdrops mit Gegenleistung) zusammen unter 256 € im Jahr, bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Bei 256,01 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
+Gilt für Staking-Rewards eine 10-Jahres-Frist?
Nein. Die ursprünglich vom BMF diskutierte Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre wurde mit dem aktualisierten BMF-Schreiben 2025 verworfen. Es gilt weiterhin die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG für die Coins selbst.
+Muss ich jeden Reward einzeln bewerten?
Ja, grundsätzlich zum EUR-Kurs des Zuflusstags. Bei täglichen Rewards (Ethereum, Solana) sind das schnell hunderte Einzelposten. Die Finanzverwaltung akzeptiert pragmatische Sammelbewertungen pro Monat, bei höheren Beträgen ist die Tagesbewertung sauberer.
+Wo gebe ich Staking-Rewards in der Steuererklärung an?
In der Anlage SO (sonstige Einkünfte) unter Einkünfte aus Leistungen. Zusätzlich empfiehlt sich eine separate Aufstellung mit Datum, Menge, EUR-Kurs und Quelle (Wallet / Börse).
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