Ratgeber · DeFi
DeFi-Steuer in Deutschland
DeFi-Aktivität löst in Deutschland regelmäßig drei steuerliche Vorgänge aus: Rewards (§ 22 Nr. 3 EStG), Tausch beim Pool-Ein- und -Austritt (§ 23 EStG) und späterer Verkauf der erhaltenen Coins. Die saubere Trennung entscheidet über die Steuerlast.
Lending (Aave, Compound, Morpho)
Zinsen aus Lending-Protokollen sind sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Bewertung jedes Zinszuflusses zum EUR-Tageskurs. Freigrenze 256 € pro Jahr zusammen mit allen anderen sonstigen Leistungen.
Liquidity-Mining (Uniswap, Curve, Balancer)
Drei separate Themen: Erstens der Tausch beim Pool-Einstieg (Coins → LP-Token). Zweitens die laufenden Rewards aus Trading-Fees und Incentive-Tokens. Drittens der Pool-Ausstieg (LP-Token → Coins), wieder ein Tausch nach § 23 EStG.
Yield-Farming und Auto-Compounder
Bei Auto-Compounder-Protokollen (z. B. Yearn, Beefy) ist jeder Compounding-Vorgang grundsätzlich ein Zufluss. Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Praxis Sammelbewertungen, sofern die Methodik konsistent dokumentiert ist.
Praxis-Tipps
- Wallet-Adresse mit Etherscan / DeBank exportieren, alle Token-Bewegungen sichern.
- Für jeden Pool eine Excel-Zeile: Datum, Protokoll, Tx-Hash, EUR-Wert.
- Bei mehreren Wallets pro Person konsistente FIFO-Logik anwenden.
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Häufige Fragen
+Ist der Tausch Coin gegen LP-Token steuerpflichtig?
Die wohl herrschende Auffassung sieht im Hingeben der Coins gegen den LP-Token einen Tausch nach § 23 EStG. Innerhalb der 1-Jahres-Frist: steuerpflichtiger Gewinn oder verrechenbarer Verlust.
+Wie wird Impermanent Loss steuerlich behandelt?
Impermanent Loss ist steuerlich kein eigener Verlust. Er realisiert sich erst beim Verlassen des Pools über die geringere Coin-Menge zum Marktpreis. Steuerlich relevant ist der dann tatsächlich erzielte Gewinn oder Verlust.
+Gilt die 256 € Freigrenze bei DeFi-Rewards?
Ja, soweit die Erträge unter § 22 Nr. 3 EStG fallen. Sie wird mit Staking-Rewards, Lending-Zinsen und anderen sonstigen Leistungen zusammengerechnet.
+Sind Wrapped Tokens (WETH, WBTC) steuerlich ein Tausch?
Strittig. Die Finanzverwaltung tendiert dazu, das Wrapping als Tausch zu sehen. Im BMF-Schreiben 2025 ist die Frage nicht abschließend geklärt. Sichere Variante: als Tausch behandeln und dokumentieren.
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