Bitcoin · § 23 EStG
Bitcoin Steuer Rechner 2026
Kurzantwort
Bitcoin-Gewinne aus dem Privatvermögen sind nach § 23 EStG bei über einjähriger Haltedauer steuerfrei. Innerhalb der Frist gilt der persönliche Einkommensteuersatz (14 bis 45 Prozent), mit einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr über alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Der BFH hat die Steuerpflicht 2023 bestätigt (IX R 3/22).
Der Rechner zeigt, wie viel Steuer beim Verkauf heute fällig wäre, wie viele Tage bis zur Steuerfreiheit fehlen und ab welchem BTC-Kurs überhaupt eine Steuer anfällt. Für Sparpläne über mehrere Monate gilt FIFO pro Wallet, den vollen Verlauf importierst du über den FIFO CSV-Rechner.
Steuerlast
0,00 €
Haltefrist von einem Jahr (§ 23 EStG) erreicht: 365 Tage gehalten. Der Verkauf ist steuerfrei. Nettogewinn: 15.000,00 €.
| Haltedauer | 365 Tage |
| Verkaufserlös | 35.000,00 € |
| Gewinn / Verlust | 15.000,00 € |
| Freigrenze § 23 EStG | 1.000,00 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 0,00 € |
| Grenzsteuersatz | 35,0 % |
Hinweis: Bei mehreren Kauf-Tranchen gilt das FIFO-Prinzip. Coins werden in der Reihenfolge des Kaufs verkauft. Der Rechner geht von einer Tranche aus. Für die korrekte FIFO-Berechnung über mehrere Transaktionen den CSV-Upload-Report nutzen.
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Bitcoin und die 1-Jahres-Frist
Der Bundesfinanzhof hat 2023 bestätigt, dass Bitcoin steuerlich ein “anderes Wirtschaftsgut” im Sinne des § 23 EStG ist (Urteil vom 14.2.2023, IX R 3/22). Damit gilt die 1-Jahres-Haltefrist. Wer Bitcoin zwischen Kauf und Verkauf länger als 365 Tage hält, zahlt keine Steuer auf den Gewinn, unabhängig von der Höhe. Details im Haltefrist-Ratgeber.
FIFO bei Bitcoin-Sparplan
Sehr viele deutsche Bitcoin-Anleger kaufen per Sparplan über BISON, Bitpanda, Trade Republic oder Scalable Capital. Jede Sparrate beginnt eine eigene Haltefrist. Beim Teilverkauf gelten die ältesten Tranchen als zuerst veräußert (FIFO). Der Rechner hier modelliert einen einzelnen Kauf, für einen Sparplan über viele Monate empfiehlt sich ein vollwertiger Report.
Bitcoin Spot, ETN und Futures im Vergleich
| Instrument | Rechtsgrundlage | Haltefrist | Freigrenze / Pauschbetrag |
|---|---|---|---|
| Spot-BTC (Börse, Wallet) | § 23 EStG | 1 Jahr, danach steuerfrei | 1.000 € Freigrenze |
| Bitcoin-ETN / ETP | § 20 EStG (Abgeltungsteuer) | keine, immer 25 % | 1.000/2.000 € Sparerpauschbetrag |
| Bitcoin-Futures (CFD) | § 20 Abs. 2 EStG | keine | Verlusttopf Termingeschäfte |
| Mining / Lending (BTC-Rewards) | § 22 Nr. 3 oder § 15 EStG | neue Frist ab Zufluss | 256 € Freigrenze (privat) |
Was zählt als Bitcoin-Verkauf?
- BTC → EUR
- BTC → ETH oder andere Krypto (Tausch ist Verkauf)
- BTC → USDT/USDC (Stablecoin-Swap ist Verkauf)
- BTC zur Bezahlung verwendet (Café, Online-Shop, Reise)
- Nicht Verkauf: Transfer zwischen eigenen Wallets, Übertrag von Börse auf Hardware-Wallet
Häufige Fragen
+Wie viel Steuer zahle ich auf Bitcoin-Gewinne?
Bei Verkauf innerhalb eines Jahres nach Kauf wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (14–45 %, ggf. plus Soli/KiSt). Nach Ablauf von einem Jahr Haltedauer ist der Bitcoin-Verkauf steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
+Gilt für Bitcoin die Abgeltungsteuer von 25 %?
Nein. Bitcoin ist nach BMF kein Kapitalanlageprodukt im Sinne des § 20 EStG, sondern ein “anderes Wirtschaftsgut” nach § 23 EStG. Die pauschale Abgeltungsteuer gilt nur für Bitcoin-ETNs und ähnliche Wertpapiere.
+Wie funktioniert FIFO bei einem Bitcoin-Sparplan?
Bei jeder neuen Sparrate beginnt eine neue Haltefrist. Beim Verkauf gelten die ältesten Tranchen als zuerst verkauft. Wer monatlich kauft und nach 18 Monaten 50 % verkauft, hat einen Teil steuerfrei und einen Teil steuerpflichtig. Eine saubere Trennung gelingt nur über ein Krypto-Steuertool.
+Was zählt als Bitcoin-Verkauf?
Verkauf gegen Euro, Tausch in eine andere Kryptowährung, Tausch in Stablecoin (USDT/USDC), Zahlung mit Bitcoin für Waren oder Dienstleistungen. Übertragungen zwischen eigenen Wallets sind keine Veräußerung.
+Muss ich Bitcoin-Gewinne immer angeben?
Nur wenn die Summe aller § 23-Gewinne eines Jahres über 1.000 € liegt (Freigrenze) und die Haltefrist nicht erfüllt ist. Steuerfreie Verkäufe nach Ablauf der Haltefrist müssen nicht erklärt werden.