DeFi · Aave
Aave Steuer 2026: Lending, Borrowing, GHO
Kurzantwort
Aave-Lending-Zinsen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit 256 € Freigrenze. Der Supply-Vorgang ist steuerlich strittig, konservativ nicht als Tausch. Kreditaufnahme ist neutral, Liquidation ist Zwangsverkauf nach § 23 EStG.
Aave-Aktionen im Überblick
| Aktion | Einordnung | § EStG |
|---|---|---|
| Supply (USDC → aUSDC) | strittig, konservativ neutral | - |
| Zinsen (Rebasing) | sonstige Einkünfte | § 22 Nr. 3 |
| Withdraw (aUSDC → USDC) | Rückführung, neutral | - |
| Borrow (Kredit) | neutral | - |
| Repay (Rückzahlung) | neutral | - |
| Liquidation | Zwangsveräußerung | § 23 |
| stkAAVE Rewards | sonstige Einkünfte | § 22 Nr. 3 |
| GHO Minting | Kreditaufnahme, neutral | - |
Beispiel Zinsen
Sarah supplied im Jahr 2026 50.000 USDC bei Aave. Zu Beginn 46.000 € Marktwert. Nach 12 Monaten sind es 52.500 USDC bei durchschnittlichem Zufluss-EUR-Kurs = ~2.300 € Zinseinkünfte. § 22 Nr. 3 EStG, über 256 € Freigrenze, voller Betrag steuerpflichtig zum persönlichen ESt-Satz.
Beispiel Liquidation
Max hat 10 ETH als Collateral (30.000 €), 15.000 USDC geliehen. ETH stürzt auf 2.000 €. Aave liquidiert automatisch 5,2 ETH zum Marktkurs plus Liquidation Penalty. Steuerlich: 5,2 ETH als veräußert nach § 23 EStG, mit dem Liquidationskurs als Erlös. Verlust gegenüber Anschaffungskosten der veräußerten Tranche mit anderen § 23-Gewinnen verrechenbar.
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Häufige Fragen
+Sind Aave Lending-Zinsen steuerpflichtig?
Ja. Zinsen aus Aave-Supply sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit 256 € Freigrenze. Bewertung in EUR bei Zufluss. Aave rechnet die Zinsen laufend in die aToken-Balance ein (Rebasing).
+aToken-Rebasing, wann realisiert?
Formal jeden Block, praktisch wird der Zufluss im Zeitpunkt der Wertsteigerung deiner aToken-Balance erfasst. Übliche Praxis: monatliche oder jährliche Aggregation zum Durchschnittskurs, dokumentiert.
+Ist der Supply-Vorgang (USDC → aUSDC) ein Tausch?
Strittig. Konservativ: nein, aTokens sind ökonomisch dieselbe Position (nur mit Verzinsung). Alternative Sichtweise: aUSDC ist ein eigenständiger Token, also Tausch nach § 23 EStG. Empfehlung: konsistent handhaben, dokumentieren.
+Borrowing (Kreditaufnahme), steuerlich relevant?
Nein. Wer sich USDC gegen ETH-Collateral leiht, hat keine Veräußerung. Die Zinsen sind aus deiner Sicht Werbungskosten, wenn der Kredit mit Einkunftserzielung im Zusammenhang steht (z. B. weiteres Investieren). Bei privater Nutzung nicht abzugsfähig.
+Liquidation, welche Steuerfolge?
Bei Liquidation verkauft das Aave-Protokoll dein Collateral automatisch zur Deckung. Steuerlich ist der zwangsweise Verkauf eine Veräußerung nach § 23 EStG mit dem Liquidationskurs als Veräußerungserlös. Verluste sind mit anderen § 23-Gewinnen verrechenbar.
+GHO-Stablecoin-Minting, wie einordnen?
GHO ist Aave's overcollateralized Stablecoin. Das Minting gegen Aave-Collateral ist wirtschaftlich ein Kredit, keine Veräußerung. Zinsen (Discount für stkAAVE-Halter) mindern die Kreditkosten.
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