Krypto · § 23 EStG
Krypto Verkauf Rechner 2026
Privatpersonen zahlen auf Bitcoin, Ethereum, Solana und andere Kryptowährungen keine Steuer, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Rechner zeigt dir tagesgenau, ob deine Haltefrist erreicht ist, wie hoch die Steuer ausfällt, wenn du früher verkaufst, und ab welchem Kurs überhaupt eine Steuer anfällt.
Steuerlast
0,00 €
Haltefrist von einem Jahr (§ 23 EStG) erreicht: 365 Tage gehalten. Der Verkauf ist steuerfrei. Nettogewinn: 15.000,00 €.
| Haltedauer | 365 Tage |
| Verkaufserlös | 35.000,00 € |
| Gewinn / Verlust | 15.000,00 € |
| Freigrenze § 23 EStG | 1.000,00 € |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 0,00 € |
| Grenzsteuersatz | 35,0 % |
Hinweis: Bei mehreren Kauf-Tranchen gilt das FIFO-Prinzip. Coins werden in der Reihenfolge des Kaufs verkauft. Der Rechner geht von einer Tranche aus. Für die korrekte FIFO-Berechnung über mehrere Transaktionen den CSV-Upload-Report nutzen.
Persönlicher PDF-Steuerreport
Lade deine CSV-Transaktionsliste aus Binance, Kraken, Coinbase oder Bitpanda hoch. Wir berechnen FIFO-Haltefristen je Tranche und erstellen einen Report für die Anlage SO.
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Wie die 1-Jahres-Frist funktioniert
Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet exakt ein Jahr später. Verkaufst du auch nur einen Tag vorher, ist der gesamte Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Verkaufst du nach Ablauf der Frist, ist der Gewinn vollständig steuerfrei. Ein Mittelweg existiert nicht.
FIFO-Prinzip bei mehreren Käufen
Wer regelmäßig nachkauft (Sparplan, DCA), muss jede Tranche einzeln betrachten. Bei einem Verkauf gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Eine korrekte FIFO-Berechnung über Hunderte Transaktionen leistet kein Online-Rechner, dafür eignet sich der Upload-basierte Report.
Gilt für jeden Coin gleich
Egal ob Bitcoin, Ethereum, Solana, Cardano oder Stablecoin: Die steuerliche Behandlung nach § 23 EStG ist identisch. Wirtschaftlich relevante Unterschiede gibt es nur bei zusätzlichen Vorgängen wie Staking (siehe Staking-Rechner) oder Liquid Staking (eigener Tauschvorgang).
Häufige Fragen
+Wann ist mein Krypto-Verkauf steuerfrei?
Wer Bitcoin, Ethereum, Solana oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG keine Steuer auf den Gewinn. Maßgeblich ist die Haltedauer pro Tranche nach FIFO-Prinzip.
+Gilt § 23 EStG für jede Kryptowährung gleich?
Ja. Die 1-Jahres-Frist gilt einheitlich für Bitcoin, Ethereum, Solana, Cardano, XRP und auch Stablecoins. Das Bundesfinanzministerium behandelt alle Kryptowährungen als andere Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG.
+Was ist die FIFO-Regel?
First in, first out: Beim Verkauf gilt der zuerst gekaufte Coin als zuerst verkauft. Wer in mehreren Tranchen gekauft hat (Sparplan, DCA), muss jede einzelne Tranche auf ihre Haltefrist prüfen.
+Wie hoch ist die Freigrenze?
Seit 2024 beträgt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte 1.000 €. Liegen alle Gewinne aus § 23 EStG zusammen darunter, bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
+Zählt der Tausch BTC gegen ETH als Verkauf?
Ja. Jeder Tausch zwischen zwei Kryptowährungen ist ein Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG. Die getauschten Coins gelten zum Marktwert als verkauft, die erhaltenen als neu gekauft, eine neue Haltefrist beginnt.
+Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?
Nein. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 in der aktualisierten Fassung 2025 stellt klar, dass auch bei Staking oder Lending die 1-Jahres-Frist gilt. Die ursprünglich diskutierte Verlängerung auf 10 Jahre wurde verworfen.
+Wird mein Verlust mit anderen Gewinnen verrechnet?
Verluste aus § 23 EStG dürfen nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden, dafür aber rückwirkend ins Vorjahr und vorwärts unbegrenzt vorgetragen.
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