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BMF-Schreiben Krypto: Chronik & Tracker
Kurzantwort
Für die Krypto-Besteuerung in Deutschland gelten aktuell drei zentrale Verwaltungsanweisungen: das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 (Grundlage), die Aktualisierung von März 2025 (Präzisierung) und das USt-Schreiben von 2018. Ergänzend das BFH-Urteil IX R 3/22 vom Februar 2023.
Timeline
- 2025-03aktuell
BMF-Schreiben zur Ertragsbesteuerung virtueller Währungen und sonstiger Token, Aktualisierung
Präzisierungen zu Dokumentationspflichten, Mitwirkung, Wallet-Trennung, Handhabung von Airdrops und Hard Forks. Kernaussage: 1-Jahres-Frist bei Staking bleibt (keine 10 Jahre).
- 2024-01aktuell
Anhebung der Freigrenze § 23 EStG von 600 € auf 1.000 €
Wachstumschancengesetz (BGBl I). Neue Freigrenze gilt für Veräußerungen ab dem VZ 2024. Nicht rückwirkend.
- 2023-02aktuell
BFH-Urteil IX R 3/22, private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass Kryptowährungen andere Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG sind und die 1-Jahres-Frist gilt. Keine 10-Jahres-Frist bei Staking.
- 2022-05-10ergänzend
BMF-Schreiben zur Ertragsbesteuerung virtueller Währungen und sonstiger Token (BStBl I S. 668)
Erstes umfassendes BMF-Schreiben zu Krypto: Definition, § 23 EStG-Behandlung, Staking, Lending, Mining, Hard Forks, Airdrops. Grundlage der Verwaltungspraxis.
- 2018-02-27aktuell
BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin (III C 3 - S 7160-b/13/10001)
Umsatzsteuerlich sind Umtauschumsätze in Bitcoin steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG (Hedqvist-Urteil des EuGH). Weiter aktuell für USt-Fragen.
Was in der Pipeline ist
- DAC8-Umsetzungsschreiben: konkretisiert die Meldepflichten der CASPs ab 1.1.2026. In Vorbereitung.
- MiCA/CARF-Abstimmung: Angleichung deutscher Verwaltungspraxis an die EU-Krypto-Regulierung.
- NFT-Behandlung: BMF plant seit Ende 2024 präzisere Aussagen zu NFTs (aktuell nur allgemeine Krypto-Regeln anwendbar).
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Pillar: Krypto-Steuer Deutschland 2026 · Steuersatz-Tabelle · Anlage SO 2026
Häufige Fragen
+Was ist ein BMF-Schreiben?
Ein BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen) ist eine Verwaltungsanweisung, die für die Finanzverwaltung intern verbindlich ist. Für Steuerpflichtige entfaltet es keine unmittelbare Bindung, aber die Finanzämter richten sich in der Praxis danach. Gerichte prüfen unabhängig.
+Gilt das Schreiben von 2022 noch?
Ja, aber überlagert durch die Aktualisierung 2025. Das Kernschreiben vom 10. Mai 2022 (BStBl I S. 668) ist Ausgangspunkt, wurde mit dem Schreiben vom März 2025 präzisiert (u. a. Dokumentationspflichten, Mitwirkung, DAC8-Anpassung).
+Bringt DAC8 ein neues BMF-Schreiben?
Ja, für die konkrete Umsetzung der Meldepflichten der Krypto-Dienstleister ist ein weiteres BMF-Schreiben angekündigt. Stand Anfang 2026 in Vorbereitung, betrifft primär CASPs, nicht Endkunden direkt.
+Wo finde ich die Original-Schreiben?
Auf bundesfinanzministerium.de unter Themen → Steuern → Steuerarten → Einkommensteuer → BMF-Schreiben. Alternativ im Bundessteuerblatt (BStBl).
Diese Seite wird bei jedem neuen relevanten BMF-Schreiben aktualisiert. Zuletzt geprüft: Anfang 2026. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall Steuerberater konsultieren.