Praxis · Anlage SO

Anlage SO Krypto 2026 ausfüllen

Die Anlage SO ist das Standardformular für Krypto-Gewinne, Staking-Rewards und andere sonstige Einkünfte. Wer sie zum ersten Mal sieht, ist erstmal verunsichert. In der Praxis ist sie überschaubar: zwei Blöcke, ein paar Zeilen, eine Summe pro Einkunftsart. Hier die Anleitung Zeile für Zeile.

Block 1: Sonstige Einkünfte (Zeilen 4 bis 9)

Hier kommen die laufenden Krypto-Erträge hin: Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Coinbase/Binance Earn, Mining-Belohnungen (sofern privat, nicht gewerblich).

  • Zeile 8: Art der Leistung, z. B. “Staking-Rewards Ethereum”
  • Zeile 9: Summe in Euro (Bewertung im Zeitpunkt des Zuflusses)
  • Freigrenze: 256 € pro Jahr. Wenn die Summe ≤ 256 €, sind die Einkünfte komplett steuerfrei.

Block 2: Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 41 ff.)

Hier kommen Krypto-Gewinne aus Verkauf/Tausch innerhalb der Jahresfrist hin (§ 23 EStG).

  • Zeile 42: Art des Wirtschaftsguts: “Kryptowährungen”
  • Zeile 43: Veräußerungspreis (Summe der Verkaufserlöse, in Euro)
  • Zeile 44: Anschaffungskosten (Summe der Kaufpreise nach FIFO)
  • Zeile 45: Werbungskosten (z. B. Transaktionsgebühren)
  • Zeile 46: Gewinn/Verlust
  • Freigrenze: 1.000 € pro Jahr (alle § 23-Gewinne zusammen, inkl. Edelmetalle, NFTs).

Beispiel: typischer Krypto-Anleger 2025

Sachverhalt

Lisa hat 2025 verschiedene Trades gemacht und Staking betrieben:

  • BTC-Verkauf nach 8 Monaten: Gewinn 3.200 €
  • ETH-Tausch in SOL nach 4 Monaten: Gewinn 800 €
  • Ethereum-Staking: 410 € Rewards in 2025

Eintragung

  • Zeile 8/9: 410 € Staking. Über 256 € → voll steuerpflichtig.
  • Zeile 42–46: 4.000 € Gewinn aus § 23. Über 1.000 € → voll steuerpflichtig.

Verluste richtig eintragen

Verluste aus § 23 EStG ergeben in Zeile 46 einen Minus-Betrag. Das Finanzamt stellt sie automatisch zum Verlustvortrag fest (oder bietet einen Verlustrücktrag ins Vorjahr). Wichtig: nur Verluste aus tatsächlich realisierten Verkäufen zählen, keine Buchverluste.

Häufige Fehler

  • Staking-Rewards versehentlich in den § 23-Block eintragen (falscher Verlustverrechnungskreis).
  • Tauschvorgänge nicht als Veräußerung erfassen.
  • Stablecoin-Swaps weglassen.
  • Bei mehreren Käufen pro Coin FIFO ignorieren und Durchschnittskurs ansetzen.
  • Werbungskosten (Gebühren) nicht abziehen.

Häufige Fragen

+Brauche ich die Anlage SO oder die Anlage KAP für Krypto?

Für direkt gehaltene Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.) immer die Anlage SO (§ 23 EStG). Für Krypto-ETNs/ETPs im Depot dagegen die Anlage KAP (§ 20 EStG, Abgeltungsteuer).

+Muss ich jede einzelne Transaktion eintragen?

Nein. Es genügt eine zusammengefasste Summe pro Veräußerungsart. Detaillierte Aufzeichnungen (CSV, Tool-Report) hältst du bereit, falls das Finanzamt nachfragt.

+Was, wenn meine Gewinne unter 1.000 € liegen?

Dann musst du sie nicht erklären (Freigrenze § 23 Abs. 3 EStG). Trotzdem ist saubere Doku sinnvoll, weil ab 1.000,01 € der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.

+Wo trage ich Staking-Rewards ein?

In Zeile 8 ff. der Anlage SO als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Freigrenze 256 €/Jahr. Nicht in den § 23-Block (Zeilen 41 ff.) eintragen, das ist ein häufiger Fehler.

Weiterlesen: Verluste verrechnen · Coinbase Steuer · Binance Steuer · Pillar-Leitfaden 2026