Praxis · Anlage SO
Anlage SO Krypto 2026 ausfüllen
Die Anlage SO ist das Standardformular für Krypto-Gewinne, Staking-Rewards und andere sonstige Einkünfte. Wer sie zum ersten Mal sieht, ist erstmal verunsichert. In der Praxis ist sie überschaubar: zwei Blöcke, ein paar Zeilen, eine Summe pro Einkunftsart. Hier die Anleitung Zeile für Zeile.
Block 1: Sonstige Einkünfte (Zeilen 4 bis 9)
Hier kommen die laufenden Krypto-Erträge hin: Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Coinbase/Binance Earn, Mining-Belohnungen (sofern privat, nicht gewerblich).
- Zeile 8: Art der Leistung, z. B. “Staking-Rewards Ethereum”
- Zeile 9: Summe in Euro (Bewertung im Zeitpunkt des Zuflusses)
- Freigrenze: 256 € pro Jahr. Wenn die Summe ≤ 256 €, sind die Einkünfte komplett steuerfrei.
Block 2: Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 41 ff.)
Hier kommen Krypto-Gewinne aus Verkauf/Tausch innerhalb der Jahresfrist hin (§ 23 EStG).
- Zeile 42: Art des Wirtschaftsguts: “Kryptowährungen”
- Zeile 43: Veräußerungspreis (Summe der Verkaufserlöse, in Euro)
- Zeile 44: Anschaffungskosten (Summe der Kaufpreise nach FIFO)
- Zeile 45: Werbungskosten (z. B. Transaktionsgebühren)
- Zeile 46: Gewinn/Verlust
- Freigrenze: 1.000 € pro Jahr (alle § 23-Gewinne zusammen, inkl. Edelmetalle, NFTs).
Beispiel: typischer Krypto-Anleger 2025
Sachverhalt
Lisa hat 2025 verschiedene Trades gemacht und Staking betrieben:
- BTC-Verkauf nach 8 Monaten: Gewinn 3.200 €
- ETH-Tausch in SOL nach 4 Monaten: Gewinn 800 €
- Ethereum-Staking: 410 € Rewards in 2025
Eintragung
- Zeile 8/9: 410 € Staking. Über 256 € → voll steuerpflichtig.
- Zeile 42–46: 4.000 € Gewinn aus § 23. Über 1.000 € → voll steuerpflichtig.
Verluste richtig eintragen
Verluste aus § 23 EStG ergeben in Zeile 46 einen Minus-Betrag. Das Finanzamt stellt sie automatisch zum Verlustvortrag fest (oder bietet einen Verlustrücktrag ins Vorjahr). Wichtig: nur Verluste aus tatsächlich realisierten Verkäufen zählen, keine Buchverluste.
Häufige Fehler
- Staking-Rewards versehentlich in den § 23-Block eintragen (falscher Verlustverrechnungskreis).
- Tauschvorgänge nicht als Veräußerung erfassen.
- Stablecoin-Swaps weglassen.
- Bei mehreren Käufen pro Coin FIFO ignorieren und Durchschnittskurs ansetzen.
- Werbungskosten (Gebühren) nicht abziehen.
Häufige Fragen
+Brauche ich die Anlage SO oder die Anlage KAP für Krypto?
Für direkt gehaltene Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.) immer die Anlage SO (§ 23 EStG). Für Krypto-ETNs/ETPs im Depot dagegen die Anlage KAP (§ 20 EStG, Abgeltungsteuer).
+Muss ich jede einzelne Transaktion eintragen?
Nein. Es genügt eine zusammengefasste Summe pro Veräußerungsart. Detaillierte Aufzeichnungen (CSV, Tool-Report) hältst du bereit, falls das Finanzamt nachfragt.
+Was, wenn meine Gewinne unter 1.000 € liegen?
Dann musst du sie nicht erklären (Freigrenze § 23 Abs. 3 EStG). Trotzdem ist saubere Doku sinnvoll, weil ab 1.000,01 € der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.
+Wo trage ich Staking-Rewards ein?
In Zeile 8 ff. der Anlage SO als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Freigrenze 256 €/Jahr. Nicht in den § 23-Block (Zeilen 41 ff.) eintragen, das ist ein häufiger Fehler.
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