Coin · XRP

XRP Steuer 2026: Verkauf, Airdrops, Sidechain

KursverlaufKaufVerkauf
XRP-Verkauf und Haltefrist

Kurzantwort

XRP wird in Deutschland wie jede andere Kryptowährung nach § 23 EStG besteuert: 1-Jahres-Haltefrist, 1.000 € Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, danach steuerfrei. Kein natives Staking, aber Airdrops wie Spark/FLR sind sonstige Einkünfte.

XRP-Grundfälle

  • Verkauf innerhalb der 1-Jahres-Frist: voller persönlicher ESt-Satz, siehe Steuersatz-Tabelle
  • Verkauf nach der 1-Jahres-Frist: steuerfrei
  • Tausch XRP gegen anderen Coin: Veräußerung, neue Frist für den erhaltenen Coin
  • Empfang durch Zahlung/Transfer: gilt als Anschaffung zum Marktkurs

XRP-Vorgänge im Vergleich

VorgangRechtsgrundlageHaltefrist / Freigrenze
Spot XRP Verkauf§ 23 EStG1 Jahr, 1.000 €
XRP → Coin/Stablecoin§ 23 EStG (Tausch)neue Frist für Ziel-Coin
Spark/FLR Airdrop§ 22 Nr. 3 EStGZufluss, 256 €
Börsen-„Staking" (Lending)§ 22 Nr. 3 EStGZufluss, 256 €
Bridge XRPL ↔ XRP EVMmeist neutralFrist läuft weiter
Wrapped XRP (wXRP auf ETH)§ 23 EStG (Tausch)neue Frist
Airdrop
Airdrops beim Zufluss versteuern

Spark/Flare Airdrop (Historie)

Am 12. Dezember 2020 hatte Flare den Snapshot für den FLR-Airdrop an XRP-Halter durchgeführt. Die eigentliche Verteilung erfolgte gestaffelt ab 2023. Steuerlich relevant ist der Zuflusszeitpunkt jeder Tranche: EUR-Kurs von FLR bei Zufluss × Menge = sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3). Die Haltefrist der FLR-Tokens beginnt mit dem Zufluss. Details im Airdrop-Ratgeber.

XRP-EVM-Sidechain und Wrapped XRP

Das Bridging auf die kommende XRP EVM Sidechain (RLUSD, xrpEVM) ist steuerlich ähnlich einem L2-Move: keine Veräußerung, wenn wirtschaftlich derselbe Coin bleibt. Anders bei Wrapped XRP auf Ethereum (wXRP), das ist ein ERC-20-Token, der Wrap ist ein Tausch.

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Häufige Fragen

+Wann ist XRP steuerfrei?

Wie jede andere Kryptowährung: nach über einjähriger Haltedauer im Privatvermögen. § 23 EStG mit 1.000 € Freigrenze für kürzere Haltedauer.

+Wie wird der Spark/Flare-Airdrop besteuert?

Der 2020 angekündigte, 2020/2021 an XRP-Halter verteilte Spark-Airdrop (FLR) gilt als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit Bewertung zum Zuflusskurs bei Ausschüttung. Für Airdrops ohne aktive Handlung ist die Rechtslage weiter strittig, konservativ als sonstige Einkünfte deklarieren.

+Gibt es XRP-Staking?

Nein, XRP hat kein Proof-of-Stake. Es gibt keine nativen Rewards. Sogenannte Staking-Angebote auf Börsen sind faktisch Lending, Erträge zählen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

+Was ist mit der XRP-EVM-Sidechain?

Bridging zwischen XRP Ledger und XRP EVM Sidechain ist steuerlich vergleichbar mit ETH-L2-Bridges: bleibt wirtschaftlich derselbe Coin, keine Veräußerung. Bei Wrapping in einen anderen Token kann § 23 EStG greifen.

+Betrifft die SEC-Ripple-Klage die deutsche Besteuerung?

Nein. Die US-Klage ändert nichts an der Einordnung von XRP als anderes Wirtschaftsgut nach § 23 EStG in Deutschland. Das Bundesministerium der Finanzen behandelt XRP wie andere Kryptowährungen.

+Fällt XRP unter DAC8?

Die Frage stellt sich nicht für den Coin, sondern für die Börse. Jede EU-lizenzierte Börse meldet ab 2026 XRP-Transaktionen deutscher Nutzer an das BZSt.