Coin · XRP
XRP Steuer 2026: Verkauf, Airdrops, Sidechain
Kurzantwort
XRP wird in Deutschland wie jede andere Kryptowährung nach § 23 EStG besteuert: 1-Jahres-Haltefrist, 1.000 € Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, danach steuerfrei. Kein natives Staking, aber Airdrops wie Spark/FLR sind sonstige Einkünfte.
XRP-Grundfälle
- Verkauf innerhalb der 1-Jahres-Frist: voller persönlicher ESt-Satz, siehe Steuersatz-Tabelle
- Verkauf nach der 1-Jahres-Frist: steuerfrei
- Tausch XRP gegen anderen Coin: Veräußerung, neue Frist für den erhaltenen Coin
- Empfang durch Zahlung/Transfer: gilt als Anschaffung zum Marktkurs
XRP-Vorgänge im Vergleich
| Vorgang | Rechtsgrundlage | Haltefrist / Freigrenze |
|---|---|---|
| Spot XRP Verkauf | § 23 EStG | 1 Jahr, 1.000 € |
| XRP → Coin/Stablecoin | § 23 EStG (Tausch) | neue Frist für Ziel-Coin |
| Spark/FLR Airdrop | § 22 Nr. 3 EStG | Zufluss, 256 € |
| Börsen-„Staking" (Lending) | § 22 Nr. 3 EStG | Zufluss, 256 € |
| Bridge XRPL ↔ XRP EVM | meist neutral | Frist läuft weiter |
| Wrapped XRP (wXRP auf ETH) | § 23 EStG (Tausch) | neue Frist |
Spark/Flare Airdrop (Historie)
Am 12. Dezember 2020 hatte Flare den Snapshot für den FLR-Airdrop an XRP-Halter durchgeführt. Die eigentliche Verteilung erfolgte gestaffelt ab 2023. Steuerlich relevant ist der Zuflusszeitpunkt jeder Tranche: EUR-Kurs von FLR bei Zufluss × Menge = sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3). Die Haltefrist der FLR-Tokens beginnt mit dem Zufluss. Details im Airdrop-Ratgeber.
XRP-EVM-Sidechain und Wrapped XRP
Das Bridging auf die kommende XRP EVM Sidechain (RLUSD, xrpEVM) ist steuerlich ähnlich einem L2-Move: keine Veräußerung, wenn wirtschaftlich derselbe Coin bleibt. Anders bei Wrapped XRP auf Ethereum (wXRP), das ist ein ERC-20-Token, der Wrap ist ein Tausch.
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Häufige Fragen
+Wann ist XRP steuerfrei?
Wie jede andere Kryptowährung: nach über einjähriger Haltedauer im Privatvermögen. § 23 EStG mit 1.000 € Freigrenze für kürzere Haltedauer.
+Wie wird der Spark/Flare-Airdrop besteuert?
Der 2020 angekündigte, 2020/2021 an XRP-Halter verteilte Spark-Airdrop (FLR) gilt als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit Bewertung zum Zuflusskurs bei Ausschüttung. Für Airdrops ohne aktive Handlung ist die Rechtslage weiter strittig, konservativ als sonstige Einkünfte deklarieren.
+Gibt es XRP-Staking?
Nein, XRP hat kein Proof-of-Stake. Es gibt keine nativen Rewards. Sogenannte Staking-Angebote auf Börsen sind faktisch Lending, Erträge zählen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.
+Was ist mit der XRP-EVM-Sidechain?
Bridging zwischen XRP Ledger und XRP EVM Sidechain ist steuerlich vergleichbar mit ETH-L2-Bridges: bleibt wirtschaftlich derselbe Coin, keine Veräußerung. Bei Wrapping in einen anderen Token kann § 23 EStG greifen.
+Betrifft die SEC-Ripple-Klage die deutsche Besteuerung?
Nein. Die US-Klage ändert nichts an der Einordnung von XRP als anderes Wirtschaftsgut nach § 23 EStG in Deutschland. Das Bundesministerium der Finanzen behandelt XRP wie andere Kryptowährungen.
+Fällt XRP unter DAC8?
Die Frage stellt sich nicht für den Coin, sondern für die Börse. Jede EU-lizenzierte Börse meldet ab 2026 XRP-Transaktionen deutscher Nutzer an das BZSt.