Krypto · § 22 Nr. 3 / § 15 EStG
Mining Steuer Rechner 2026
Bitcoin-Mining und Krypto-Mining sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Rechner zieht Stromkosten und Hardware-AfA von den Block-Rewards ab und unterscheidet zwischen privatem Mining (256 € Freigrenze) und gewerblichem Mining.
Voraussichtliche Steuerlast 2026
738,50 €
| Mining-Rewards (Zufluss) | 3.500,00 € |
| Abzgl. Stromkosten | −900,00 € |
| Abzgl. Hardware-AfA | −600,00 € |
| Netto-Mining-Einkünfte | 2.000,00 € |
| Freigrenze | 256,00 € |
| Steuerpflichtig | 2.000,00 € |
| Einkommensteuer | 700,00 € |
| Soli 5,5 % | 38,50 € |
Hinweis: Mining wird als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt, solange es im privaten Rahmen bleibt (BMF-Schreiben Krypto 2022 / 2025). Bei nachhaltiger, planmäßiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Mining-Farm, mehrere ASICs) liegt regelmäßig gewerbliche Tätigkeit vor — dann zusätzlich Gewerbesteuer ab 24.500 € Freibetrag.
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Privat oder gewerblich, das ist die Kernfrage
Solo-Mining mit einer GPU-Rig im Hobbybereich bleibt regelmäßig privat (§ 22 Nr. 3 EStG). Wer eine kleine Farm mit mehreren ASICs betreibt oder über Mining-Pool-Beteiligungen planmäßig Einkünfte erzielt, rutscht in die gewerbliche Einordnung (§ 15 EStG). Konsequenz: Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €), Buchführungspflicht und keine 256 € Freigrenze.
Beispiel
| Block-Rewards 2026 (EUR-Zufluss) | 3.500 € |
| Stromkosten | −900 € |
| Hardware-AfA | −600 € |
| Netto-Einkünfte | 2.000 € |
| Steuer (35 %) + Soli | ca. 738 € |
Häufige Fragen
+Ist privates Mining steuerpflichtig?
Ja. Solo-Mining im privaten Rahmen gilt regelmäßig als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. Die 256 € Freigrenze greift. Bewertet wird jeder Block-Reward zum EUR-Kurs des Zuflusstags.
+Wann wird Mining gewerblich?
Bei nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht: mehrere ASICs, dedizierte Hardware-Investition, planmäßiger Betrieb. Dann zusätzlich Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €) und Buchführungspflicht. Die Abgrenzung ist Einzelfallentscheidung des Finanzamts.
+Welche Kosten kann ich abziehen?
Stromkosten (anteilig, mit Nachweis), Hardware-AfA (regelmäßig 3 Jahre bei ASIC-Minern, 3 bis 5 Jahre bei GPU-Rigs nach AfA-Tabelle), anteilige Internet- und Raumkosten bei dedizierter Nutzung.
+Wie versteuere ich den späteren Verkauf der geminten Coins?
Der Verkauf der durch Mining erhaltenen Coins ist ein zweiter steuerlicher Vorgang nach § 23 EStG. Haltedauer ab Zufluss. Bei gewerblichem Mining wandert der Gewinn dagegen in die laufenden gewerblichen Einkünfte.
+Gilt für Mining die 10-Jahres-Frist?
Nein. Wie beim Staking wurde die ursprünglich diskutierte Verlängerung auf 10 Jahre mit dem aktualisierten BMF-Schreiben 2025 verworfen. Es bleibt bei der 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG für die Coins selbst.
Weiterlesen: Mining-Steuer, vollständiger Ratgeber · Airdrop-Besteuerung · Pillar: Krypto-Steuer 2026