Krypto · § 22 Nr. 3 / § 15 EStG

Mining Steuer Rechner 2026

Bitcoin-Mining und Krypto-Mining sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Rechner zieht Stromkosten und Hardware-AfA von den Block-Rewards ab und unterscheidet zwischen privatem Mining (256 € Freigrenze) und gewerblichem Mining.

Voraussichtliche Steuerlast 2026

738,50 €

Mining-Rewards (Zufluss)3.500,00 €
Abzgl. Stromkosten900,00 €
Abzgl. Hardware-AfA600,00 €
Netto-Mining-Einkünfte2.000,00 €
Freigrenze256,00 €
Steuerpflichtig2.000,00 €
Einkommensteuer700,00 €
Soli 5,5 %38,50 €

Hinweis: Mining wird als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt, solange es im privaten Rahmen bleibt (BMF-Schreiben Krypto 2022 / 2025). Bei nachhaltiger, planmäßiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Mining-Farm, mehrere ASICs) liegt regelmäßig gewerbliche Tätigkeit vor — dann zusätzlich Gewerbesteuer ab 24.500 € Freibetrag.

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Wir bewerten jeden Block-Reward zum EUR-Tageskurs, ordnen Strom und Hardware-AfA zu und prüfen, ob die Einordnung privat oder gewerblich passt.

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Privat oder gewerblich, das ist die Kernfrage

Solo-Mining mit einer GPU-Rig im Hobbybereich bleibt regelmäßig privat (§ 22 Nr. 3 EStG). Wer eine kleine Farm mit mehreren ASICs betreibt oder über Mining-Pool-Beteiligungen planmäßig Einkünfte erzielt, rutscht in die gewerbliche Einordnung (§ 15 EStG). Konsequenz: Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €), Buchführungspflicht und keine 256 € Freigrenze.

Beispiel

Block-Rewards 2026 (EUR-Zufluss)3.500 €
Stromkosten−900 €
Hardware-AfA−600 €
Netto-Einkünfte2.000 €
Steuer (35 %) + Solica. 738 €

Häufige Fragen

+Ist privates Mining steuerpflichtig?

Ja. Solo-Mining im privaten Rahmen gilt regelmäßig als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. Die 256 € Freigrenze greift. Bewertet wird jeder Block-Reward zum EUR-Kurs des Zuflusstags.

+Wann wird Mining gewerblich?

Bei nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht: mehrere ASICs, dedizierte Hardware-Investition, planmäßiger Betrieb. Dann zusätzlich Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €) und Buchführungspflicht. Die Abgrenzung ist Einzelfallentscheidung des Finanzamts.

+Welche Kosten kann ich abziehen?

Stromkosten (anteilig, mit Nachweis), Hardware-AfA (regelmäßig 3 Jahre bei ASIC-Minern, 3 bis 5 Jahre bei GPU-Rigs nach AfA-Tabelle), anteilige Internet- und Raumkosten bei dedizierter Nutzung.

+Wie versteuere ich den späteren Verkauf der geminten Coins?

Der Verkauf der durch Mining erhaltenen Coins ist ein zweiter steuerlicher Vorgang nach § 23 EStG. Haltedauer ab Zufluss. Bei gewerblichem Mining wandert der Gewinn dagegen in die laufenden gewerblichen Einkünfte.

+Gilt für Mining die 10-Jahres-Frist?

Nein. Wie beim Staking wurde die ursprünglich diskutierte Verlängerung auf 10 Jahre mit dem aktualisierten BMF-Schreiben 2025 verworfen. Es bleibt bei der 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG für die Coins selbst.

Weiterlesen: Mining-Steuer, vollständiger Ratgeber · Airdrop-Besteuerung · Pillar: Krypto-Steuer 2026