Ratgeber · Nachlass

Krypto erben und schenken: Freibeträge und Fallstricke

Erben und SchenkenErbschaft
Krypto vererben und verschenken

Krypto-Vermögen ist erbschaftsteuerlich normales Vermögen. Freibeträge, Bewertung und die Fußstapfen-Theorie folgen den bekannten Regeln des ErbStG und EStG. Der Unterschied liegt im Zugriff: ohne Seed-Phrase bleibt der Nachlass technisch unerreichbar.

Kurzantwort

Krypto wird zum Kurs am Todestag mit der Erbschaftsteuer belegt. Ehepartner haben 500.000 € Freibetrag, Kinder 400.000 €. Die 1-Jahres-Haltefrist läuft für Erben mit dem Anschaffungsdatum des Erblassers weiter, ein sofortiger steuerfreier Verkauf ist deshalb häufig möglich.

Freibeträge nach Verwandtschaft

VerwandtschaftFreibetragSteuerklasseTarif
Ehepartner, eingetragener Partner500.000 €I7 bis 30 %
Kind, Stiefkind400.000 € pro ElternteilI7 bis 30 %
Enkel200.000 €I7 bis 30 %
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)100.000 €I7 bis 30 %
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II15 bis 43 %
Übrige, Freunde20.000 €III30 bis 50 %

Quelle: §§ 15, 16, 19 ErbStG. Stand 2026.

KursverlaufKaufVerkauf
Kurs zum Kauf- und Verkaufszeitpunkt

Bewertung: welcher Kurs zählt

Für die Bewertung ist der Kurs am Todestag maßgeblich (§ 11 ErbStG). In der Praxis: gewichteter Durchschnittskurs des Tages von einer liquiden Börse (Kraken, Coinbase, Bitpanda). Bei geringer Handelsaktivität ist der Kurs des Vortags oder Folgetags heranzuziehen. Der Wert ist in EUR anzusetzen, nicht in USD.

Fußstapfen-Theorie: was Erben steuerlich übernehmen

  • Anschaffungsdatum des Erblassers.
  • Anschaffungskosten des Erblassers.
  • Bereits abgelaufene Haltefristanteile.

Beispiel: Erblasser kauft 1 BTC am 01.03.2024 zu 55.000 €, stirbt am 01.05.2026, BTC-Kurs am Todestag 90.000 €. Der Erbe zahlt Erbschaftsteuer auf 90.000 € (soweit Freibetrag überschritten). Verkauft der Erbe am 15.05.2026 zu 92.000 €, ist der Verkauf einkommensteuerfrei, weil die 1-Jahres-Haltefrist des Erblassers (bis 01.03.2025) längst abgelaufen ist.

Schenkung als Steuerhebel

Freibeträge lassen sich alle 10 Jahre neu nutzen. Bei einem Krypto-Depot von 800.000 € an ein Kind: 400.000 € heute steuerfrei schenken, in 10 Jahren die zweiten 400.000 €. Wichtig: die Übertragung muss zivilrechtlich vollzogen sein, reine Zusagen genügen nicht. Praxis: neue Wallet auf den Namen des Beschenkten, dokumentierter Transfer.

Zugriff regeln: technische Nachlassplanung

  1. Seed-Phrase auf Papier oder Metall in zwei getrennten Bankschließfächern.
  2. Notarielle Hinterlegung bei größeren Beständen.
  3. Multi-Sig (2-von-3) mit Erben und Vertrauensperson.
  4. Testament mit klarer Coin- und Wallet-Aufstellung, aber ohne Seed-Phrase im Text.
  5. Erklärender Brief mit Anleitung, wie auf die Wallet zugegriffen wird (Hardware-Wallet, Passphrase, Exchange-2FA).

Erbschaftsteuer selbst schätzen:

Erbschaftsteuer Rechner · Verkauf Rechner

Häufige Fragen

+Sind Krypto-Coins erbschaftsteuerpflichtig?

Ja. Bitcoin, Ether und andere Coins zählen zum steuerpflichtigen Erwerb nach § 1 ErbStG. Der Wert am Todestag ist maßgeblich (§ 11 in Verbindung mit § 12 BewG).

+Wie hoch sind die Freibeträge?

Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, Geschwister und Nichten/Neffen 20.000 €. Freibeträge gelten pro Person und pro 10 Jahre und lassen sich durch frühzeitige Schenkung mehrfach nutzen.

+Übernehme ich die Haltefrist des Erblassers?

Ja. Bei unentgeltlichem Erwerb tritt der Erwerber in die steuerliche Position des Rechtsvorgängers ein (Fußstapfen-Theorie, § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG). Die 1-Jahres-Haltefrist läuft ab dem ursprünglichen Anschaffungsdatum des Erblassers weiter.

+Was gilt für Schenkungen?

Gleiche Freibeträge wie bei der Erbschaft, alle 10 Jahre nutzbar. Wert am Tag der Schenkung. Fußstapfen-Theorie gilt: Beschenkte übernehmen Anschaffungskosten und Haltefrist.

+Was, wenn niemand an die Wallet kommt?

Ohne Seed-Phrase oder Private Key sind die Coins faktisch verloren. Die Erbschaftsteuer bleibt trotzdem bestehen, weil zivilrechtlich vererbt wurde. Nachlassregelung mit hinterlegter Seed-Phrase (Bankschließfach, Notar, Multi-Sig) ist Pflicht bei größeren Bestände.

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