Ratgeber · ErbStG

Krypto erben in Deutschland

Krypto-Vermögen fällt im Erbfall in den Nachlass und wird mit dem Marktwert zum Todestag bewertet. Mit ordentlichem Krypto-Testament und Nutzung der Freibeträge bleibt die Belastung beherrschbar.

Bewertung zum Stichtag

§ 9 ErbStG: gemeiner Wert (Marktwert) zum Todestag. Übliche Quelle: Schlusskurs einer etablierten Börse oder Mittelkurs aus mehreren Börsen. Jede Wallet/Position einzeln dokumentieren.

Freibeträge nach § 16 ErbStG

ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €1
Kind, Stiefkind400.000 €1
Enkel200.000 €1
Eltern bei Erbschaft100.000 €1
Geschwister, Nichte, Neffe20.000 €2
Fremde Dritte20.000 €3

Fußstapfentheorie

Erben übernehmen die Anschaffungshaltefrist des Erblassers (§ 11d EStDV). Wer geerbte Coins verkauft, profitiert von der bereits angelaufenen 1-Jahres-Frist. Hat der Erblasser sie über ein Jahr gehalten, ist der Verkauf einkommensteuerfrei — zusätzlich zur Erbschaftsteuer-Pflicht.

Krypto-Testament: Checkliste

  • Vermögensverzeichnis: Wallet-Adressen, Börsen, ungefähre Bestände.
  • Aufbewahrungshinweise: Wo liegen Seed-Phrase, Hardware-Wallet, Passwörter? (Tresor, Anwalt, Notar.)
  • Klare Anweisung, ob Coins gehalten oder verkauft werden sollen.
  • Benennung einer technisch versierten Vertrauensperson als Erbschaftsmittler.
  • Regelmäßiges Update bei neuen Wallets / Beständen.

Schenkung zu Lebzeiten als Alternative

Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Frühzeitige Schenkungen an Ehegatten, Kinder oder Enkel können bei größeren Beständen erheblich Steuer sparen. Schenkung und Erbschaft haben identische Tarife (§ 19 ErbStG).

Häufige Fragen

+Was passiert mit den Coins, wenn niemand den Schlüssel kennt?

Wirtschaftlich verloren, steuerlich entsteht trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag. Daher Pflichtaufgabe: Krypto-Testament mit Aufbewahrungshinweisen anlegen.

+Müssen die Erben die Coins verkaufen?

Nein. Übertragung der Coins per Private Key oder Seed-Phrase an die Erben ist möglich. Die Erbschaftsteuer ist aber in EUR fällig — bei größeren Erbschaften ggf. anteiliger Verkauf nötig.

+Wie ist die Bewertung bei extremen Kurssprüngen?

Maßgeblich ist der Todestag-Stichtag. Bei volatilen Coins akzeptiert die Finanzverwaltung üblicherweise den Schlusskurs einer etablierten Börse. Bei Kurssturz unmittelbar nach dem Todestag bleibt die Belastung auf dem hohen Stichtagskurs — kein Härtefallausgleich.

+Gibt es Steuerklasse-spezifische Tarife?

Ja. Steuerklasse 1 (Ehegatten, Kinder, Enkel): 7 % bis 30 %. Steuerklasse 2 (Geschwister, Nichten/Neffen): 15 % bis 43 %. Steuerklasse 3 (fremde Dritte): 30 % bis 50 %. Genaue Stufen nach § 19 ErbStG.

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