Ratgeber · § 6 AStG

Wegzugsbesteuerung Krypto

Wer mit Krypto-Vermögen aus Deutschland wegzieht, muss unterscheiden: Coins im Privatvermögen bleiben unangetastet, Anteile an einer Krypto-GmbH lösen die Wegzugsteuer nach § 6 AStG aus. Mit Planung und Stundungsantrag bleibt die Belastung beherrschbar.

Privatvermögen: frei

Bitcoin, ETH und alle anderen Coins direkt im eigenen Wallet sind beim Wegzug nicht steuerpflichtig. Mit Aufgabe des Wohnsitzes endet die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht (§ 1 EStG). Künftige Veräußerungen werden nach dem Recht des Zuzugsstaates besteuert.

GmbH-Anteile: § 6 AStG

Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % Beteiligung (§ 17 EStG) gelten beim Wegzug als veräußert. Bewertung mit dem gemeinen Wert zum Wegzugsstichtag. Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig).

Stundung in 7 Jahresraten

§ 6 Abs. 4 AStG ermöglicht zinslose Stundung in 7 gleichen Jahresraten. Voraussetzung: Antrag, regelmäßig Sicherheitsleistung. Bei tatsächlichem Anteilsverkauf vor Ablauf wird der Restbetrag sofort fällig.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

§ 2 AStG: Deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen, bleiben bis zu 10 Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig, wenn sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten (Beteiligungen, Mieteinkünfte, deutsche Geschäftstätigkeit).

Beliebte Zielländer im Überblick

LandKrypto-BelastungAchtung
PortugalSteuerfrei nach 365 TagenNHR-Status ausgelaufen
SchweizPrivatgewinne frei, VermögensteuerKantonal stark unterschiedlich
UAE / DubaiKeine Einkommensteuer183-Tage-Aufenthalt, AStG prüfen
MaltaNondom-Regime, komplexSubstanz-Anforderungen

Häufige Fragen

+Ist Portugal für Krypto noch attraktiv?

Der NHR-Status ist 2024 ausgelaufen. Für Neuzuzügler greift nur noch das reguläre portugiesische Steuerrecht. Langfrist-Krypto-Gewinne sind aber weiterhin nach mehr als 365 Tagen Haltedauer steuerfrei (für natürliche Personen).

+Schweiz für Krypto-Wegzug?

Auf Bundesebene und in den meisten Kantonen sind private Krypto-Kapitalgewinne steuerfrei. Es fällt aber Vermögensteuer an (kantonal unterschiedlich, 0,1 % bis 1 % p. a. auf das Krypto-Vermögen). Zug, Zürich und Schwyz sind besonders krypto-affin.

+Welche Stolperfallen gibt es?

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) bei Wegzug in Niedrigsteuerland und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland. Außerdem: Doppelwohnsitz mit Lebensmittelpunkt in Deutschland reicht nicht für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.

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