Ratgeber · Kapitalgesellschaft

Krypto-GmbH gründen

Eine Krypto-GmbH lohnt sich steuerlich nur unter drei Bedingungen: hoher Jahresgewinn (etwa ab 70.000 €), Thesaurierung statt Ausschüttung und Bereitschaft, auf die 1-Jahres-Frist des Privatvermögens zu verzichten. Wer das erfüllt, hat eine schlagkräftige Struktur — sonst zahlt er drauf.

Drei Strukturmodelle

Direkt-GmbH

Eine GmbH, in der das Krypto-Trading läuft. Einfach in der Struktur, gut für überschaubare Beträge. Ausschüttung ans Gesellschafter-Privatvermögen mit 26,375 % KapESt + Soli.

Holding-Struktur

Operative GmbH (Trading) + Holding-GmbH (hält die Anteile). Ausschüttungen von der operativen an die Holding sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Bei späterem Verkauf der operativen GmbH greift die gleiche 95 % Befreiung. Sinnvoll ab ca. 200.000 € jährlichem Gewinn oder bei Exit-Plänen.

Vermögensverwaltende GmbH (vGmbH)

Strenger Sonderfall: rein passives Halten, keine gewerbliche Tätigkeit. Vorteil: keine Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 1 GewStG erweiterte Kürzung). Bei aktivem Trading regelmäßig nicht haltbar — die Finanzverwaltung stuft schnell als gewerblich ein.

Gründungskosten und laufender Aufwand

Notar + Handelsregister GmbH800 € bis 1.500 €
Stammkapital (mind. 12.500 € einzuzahlen)12.500 € bis 25.000 €
Buchhaltung p. a. (extern)1.500 € bis 5.000 €
Jahresabschluss + Steuern1.500 € bis 4.000 €
Bank-/Konto-Gebühren300 € bis 1.000 €

Welches Bankkonto?

Viele Hausbanken verweigern Geschäftskonten für Krypto-GmbHs. Bewährt haben sich Fintechs (Qonto, Penta, Finom) und spezialisierte Banken mit Krypto-Affinität. Pflicht für die Buchführung und für Ein-/Auszahlungen mit Krypto-Börsen.

Häufige Fehler

  • GmbH gegründet, aber unter 50.000 € Gewinn pro Jahr — Aufwand übersteigt Steuervorteil.
  • Coins aus Privatvermögen in die GmbH eingebracht, ohne § 23-Frist zu prüfen — sofortige Steuerlast.
  • Vollausschüttung statt Thesaurierung — die GmbH wird teurer als Privatvermögen.
  • vGmbH-Konstruktion gewählt, obwohl aktiv getradet wird — Gewerbesteuer kommt nachträglich.

Häufige Fragen

+GmbH oder UG?

GmbH: 25.000 € Stammkapital, etablierter Status, leichter beim Bankkonto. UG (haftungsbeschränkt): ab 1 € Stammkapital, schnellere Gründung, aber Rücklagenpflicht (25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 € erreicht sind). Für Krypto-Holdings meist GmbH.

+Welches Bundesland ist günstig?

Niedriger Gewerbesteuer-Hebesatz spart spürbar. Beispiele mit Hebesatz unter 300 %: Monheim am Rhein, Grünwald, Zossen. Die Gemeinde mit niedrigem Hebesatz und tatsächlicher Geschäftsanschrift muss aber Substanz haben (Gestaltungsmissbrauch § 42 AO).

+Kann ich Coins aus dem Privatvermögen in die GmbH einbringen?

Ja, als Sacheinlage oder Verkauf an die GmbH. Beides ist ein Veräußerungsvorgang nach § 23 EStG (innerhalb 1 Jahr steuerpflichtig). Sacheinlage zusätzlich notarpflichtig und mit Bewertungsgutachten.

+Wie ist die Umsatzsteuer bei Krypto-Trading?

Der reine Tausch Krypto gegen Krypto und gegen Fiat ist umsatzsteuerfrei (EuGH Hedqvist, § 4 Nr. 8 UStG analog). Trading-Aktivität der GmbH löst regelmäßig keine Umsatzsteuer aus.

+Was ist die vermögensverwaltende GmbH?

Eine GmbH, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist (keine gewerbliche Tätigkeit), kann unter engen Voraussetzungen die Gewerbesteuer vermeiden (erweiterte Kürzung § 9 Nr. 1 GewStG). Bei aktivem Krypto-Trading regelmäßig nicht haltbar.

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