Krypto · ErbStG

Krypto Erbschaftsteuer Rechner 2026

Erben und SchenkenErbschaft
Freibeträge bei Erbe und Schenkung

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden im Erbfall mit dem Marktwert zum Todestag bewertet. Der Rechner zeigt Freibetrag nach Verwandtschaftsklasse und die voraussichtliche Erbschaftsteuer nach § 19 ErbStG.

Voraussichtliche Erbschaftsteuer

22.000,00 €

Nachlasswert (Krypto)600.000,00 €
Persönlicher Freibetrag400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb200.000,00 €
Steuerklasse1
Anwendbarer Steuersatz11 %

Hinweis: Krypto-Vermögen wird im Erbfall mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zum Todestag bewertet (§ 9 ErbStG). Die Bewertung erfolgt regelmäßig zum Tageskurs einer etablierten Börse. Bei der Erbschaftsteuer gilt nicht die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG — der Erblasser-Tod ist kein Veräußerungsvorgang. Die Erben übernehmen aber die ursprüngliche Anschaffungshaltefrist (Fußstapfentheorie).

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Wir bewerten das Krypto-Erbe zum gerichtsfesten Stichtagskurs, dokumentieren Wallet-Adressen und liefern die Aufstellung für die Erbschaftsteuererklärung.

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Bewertung zum Stichtag

Maßgeblich ist der Marktwert in EUR zum Todestag. Bei mehreren Coins wird jede Position einzeln bewertet (Menge × Tageskurs). Praxis-Empfehlung: pro Wallet eine Aufstellung mit Adresse, Menge, Kurs und Quelle.

Fußstapfentheorie beim späteren Verkauf

Erben übernehmen die ursprüngliche Anschaffungshaltefrist (§ 23 EStG i.V.m. § 11d EStDV). Hat der Erblasser die Coins schon mehr als ein Jahr gehalten, ist der spätere Verkauf durch den Erben steuerfrei. Sonst läuft die Frist beim Erben weiter — der Verkauf vor Ablauf der 1-Jahres-Frist löst Einkommensteuer aus.

Krypto-Testament: Pflichtaufgabe

Ohne Hinweis auf Wallets und Schlüssel verlieren die Erben das Vermögen wirtschaftlich, müssen aber trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag zahlen. Empfehlung: separates Krypto-Vermögensverzeichnis mit Aufbewahrungshinweisen, abgelegt im Tresor oder beim Notar.

Häufige Fragen

+Wie wird Krypto im Erbfall bewertet?

Mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zum Todestag, § 9 ErbStG. Üblich ist der Tageskurs einer etablierten Börse zum Stichtag. Dokumentation mit Screenshot oder Datenbank-Export (CoinGecko, CoinMarketCap).

+Gilt die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG auch bei Erbschaft?

Der Erbgang selbst ist kein Veräußerungsvorgang und löst keine Einkommensteuer aus. Aber: Erben treten in die Anschaffungshaltefrist des Erblassers ein (Fußstapfentheorie). Wer geerbte Coins verkauft, muss prüfen, ob der Erblasser sie schon ein Jahr gehalten hat.

+Was passiert, wenn die Erben den Private Key nicht haben?

Steuerlich entsteht trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag — wirtschaftlich ist das Vermögen aber verloren. Wichtige Vorsorge: Krypto-Testament mit Hinweisen zu Wallets und Schlüsseln, sicher hinterlegt (Tresor, Anwalt, Hardware-Backup).

+Wie hoch sind die Freibeträge?

Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern bei Erbschaft 100.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen 20.000 €, fremde Dritte 20.000 €. Alle 10 Jahre nutzbar — frühzeitige Schenkungen können erhebliche Steuer sparen.

+Sollte ich Krypto schenken statt vererben?

Bei größeren Beträgen oft sinnvoll: alle 10 Jahre können die Freibeträge erneut genutzt werden. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer haben identische Tarife (§ 19 ErbStG).

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