Krypto · ErbStG

Krypto Erbschaftsteuer Rechner 2026

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden im Erbfall mit dem Marktwert zum Todestag bewertet. Der Rechner zeigt Freibetrag nach Verwandtschaftsklasse und die voraussichtliche Erbschaftsteuer nach § 19 ErbStG.

Voraussichtliche Erbschaftsteuer

22.000,00 €

Nachlasswert (Krypto)600.000,00 €
Persönlicher Freibetrag400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb200.000,00 €
Steuerklasse1
Anwendbarer Steuersatz11 %

Hinweis: Krypto-Vermögen wird im Erbfall mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zum Todestag bewertet (§ 9 ErbStG). Die Bewertung erfolgt regelmäßig zum Tageskurs einer etablierten Börse. Bei der Erbschaftsteuer gilt nicht die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG — der Erblasser-Tod ist kein Veräußerungsvorgang. Die Erben übernehmen aber die ursprüngliche Anschaffungshaltefrist (Fußstapfentheorie).

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Wir bewerten das Krypto-Erbe zum gerichtsfesten Stichtagskurs, dokumentieren Wallet-Adressen und liefern die Aufstellung für die Erbschaftsteuererklärung.

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Bewertung zum Stichtag

Maßgeblich ist der Marktwert in EUR zum Todestag. Bei mehreren Coins wird jede Position einzeln bewertet (Menge × Tageskurs). Praxis-Empfehlung: pro Wallet eine Aufstellung mit Adresse, Menge, Kurs und Quelle.

Fußstapfentheorie beim späteren Verkauf

Erben übernehmen die ursprüngliche Anschaffungshaltefrist (§ 23 EStG i.V.m. § 11d EStDV). Hat der Erblasser die Coins schon mehr als ein Jahr gehalten, ist der spätere Verkauf durch den Erben steuerfrei. Sonst läuft die Frist beim Erben weiter — der Verkauf vor Ablauf der 1-Jahres-Frist löst Einkommensteuer aus.

Krypto-Testament: Pflichtaufgabe

Ohne Hinweis auf Wallets und Schlüssel verlieren die Erben das Vermögen wirtschaftlich, müssen aber trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag zahlen. Empfehlung: separates Krypto-Vermögensverzeichnis mit Aufbewahrungshinweisen, abgelegt im Tresor oder beim Notar.

Häufige Fragen

+Wie wird Krypto im Erbfall bewertet?

Mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zum Todestag, § 9 ErbStG. Üblich ist der Tageskurs einer etablierten Börse zum Stichtag. Dokumentation mit Screenshot oder Datenbank-Export (CoinGecko, CoinMarketCap).

+Gilt die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG auch bei Erbschaft?

Der Erbgang selbst ist kein Veräußerungsvorgang und löst keine Einkommensteuer aus. Aber: Erben treten in die Anschaffungshaltefrist des Erblassers ein (Fußstapfentheorie). Wer geerbte Coins verkauft, muss prüfen, ob der Erblasser sie schon ein Jahr gehalten hat.

+Was passiert, wenn die Erben den Private Key nicht haben?

Steuerlich entsteht trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag — wirtschaftlich ist das Vermögen aber verloren. Wichtige Vorsorge: Krypto-Testament mit Hinweisen zu Wallets und Schlüsseln, sicher hinterlegt (Tresor, Anwalt, Hardware-Backup).

+Wie hoch sind die Freibeträge?

Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern bei Erbschaft 100.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen 20.000 €, fremde Dritte 20.000 €. Alle 10 Jahre nutzbar — frühzeitige Schenkungen können erhebliche Steuer sparen.

+Sollte ich Krypto schenken statt vererben?

Bei größeren Beträgen oft sinnvoll: alle 10 Jahre können die Freibeträge erneut genutzt werden. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer haben identische Tarife (§ 19 ErbStG).

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