Krypto · ErbStG
Krypto Erbschaftsteuer Rechner 2026
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden im Erbfall mit dem Marktwert zum Todestag bewertet. Der Rechner zeigt Freibetrag nach Verwandtschaftsklasse und die voraussichtliche Erbschaftsteuer nach § 19 ErbStG.
Voraussichtliche Erbschaftsteuer
22.000,00 €
| Nachlasswert (Krypto) | 600.000,00 € |
| Persönlicher Freibetrag | −400.000,00 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 200.000,00 € |
| Steuerklasse | 1 |
| Anwendbarer Steuersatz | 11 % |
Hinweis: Krypto-Vermögen wird im Erbfall mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zum Todestag bewertet (§ 9 ErbStG). Die Bewertung erfolgt regelmäßig zum Tageskurs einer etablierten Börse. Bei der Erbschaftsteuer gilt nicht die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG — der Erblasser-Tod ist kein Veräußerungsvorgang. Die Erben übernehmen aber die ursprüngliche Anschaffungshaltefrist (Fußstapfentheorie).
Persönlicher PDF-Steuerreport
Wir bewerten das Krypto-Erbe zum gerichtsfesten Stichtagskurs, dokumentieren Wallet-Adressen und liefern die Aufstellung für die Erbschaftsteuererklärung.
Report erstellenEinmalzahlung. Keine Anmeldung nötig für die Vorab-Analyse.
Bewertung zum Stichtag
Maßgeblich ist der Marktwert in EUR zum Todestag. Bei mehreren Coins wird jede Position einzeln bewertet (Menge × Tageskurs). Praxis-Empfehlung: pro Wallet eine Aufstellung mit Adresse, Menge, Kurs und Quelle.
Fußstapfentheorie beim späteren Verkauf
Erben übernehmen die ursprüngliche Anschaffungshaltefrist (§ 23 EStG i.V.m. § 11d EStDV). Hat der Erblasser die Coins schon mehr als ein Jahr gehalten, ist der spätere Verkauf durch den Erben steuerfrei. Sonst läuft die Frist beim Erben weiter — der Verkauf vor Ablauf der 1-Jahres-Frist löst Einkommensteuer aus.
Krypto-Testament: Pflichtaufgabe
Ohne Hinweis auf Wallets und Schlüssel verlieren die Erben das Vermögen wirtschaftlich, müssen aber trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag zahlen. Empfehlung: separates Krypto-Vermögensverzeichnis mit Aufbewahrungshinweisen, abgelegt im Tresor oder beim Notar.
Häufige Fragen
+Wie wird Krypto im Erbfall bewertet?
Mit dem gemeinen Wert (Marktwert) zum Todestag, § 9 ErbStG. Üblich ist der Tageskurs einer etablierten Börse zum Stichtag. Dokumentation mit Screenshot oder Datenbank-Export (CoinGecko, CoinMarketCap).
+Gilt die 1-Jahres-Frist nach § 23 EStG auch bei Erbschaft?
Der Erbgang selbst ist kein Veräußerungsvorgang und löst keine Einkommensteuer aus. Aber: Erben treten in die Anschaffungshaltefrist des Erblassers ein (Fußstapfentheorie). Wer geerbte Coins verkauft, muss prüfen, ob der Erblasser sie schon ein Jahr gehalten hat.
+Was passiert, wenn die Erben den Private Key nicht haben?
Steuerlich entsteht trotzdem Erbschaftsteuer auf den Wert zum Todestag — wirtschaftlich ist das Vermögen aber verloren. Wichtige Vorsorge: Krypto-Testament mit Hinweisen zu Wallets und Schlüsseln, sicher hinterlegt (Tresor, Anwalt, Hardware-Backup).
+Wie hoch sind die Freibeträge?
Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern bei Erbschaft 100.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen 20.000 €, fremde Dritte 20.000 €. Alle 10 Jahre nutzbar — frühzeitige Schenkungen können erhebliche Steuer sparen.
+Sollte ich Krypto schenken statt vererben?
Bei größeren Beträgen oft sinnvoll: alle 10 Jahre können die Freibeträge erneut genutzt werden. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer haben identische Tarife (§ 19 ErbStG).
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