Krypto · § 6 AStG
Wegzugsbesteuerung Krypto Rechner
Beim Wegzug aus Deutschland werden Anteile an Kapitalgesellschaften (ab 1 %) wie verkauft besteuert — auch wenn du sie behältst. Der Rechner ermittelt die fiktive Wegzugsteuer auf Krypto-GmbH-Anteile nach § 6 AStG inklusive Teileinkünfteverfahren.
Wegzugsteuer (§ 6 AStG)
126.283,50 €
Stundung auf Antrag in 7 Jahresraten möglich (§ 6 Abs. 4 AStG), zinslos, aber Sicherheitsleistung erforderlich. Bei späterem tatsächlichem Verkauf wird die Stundung fortgeführt.
| Fiktiver Veräußerungserlös | 500.000,00 € |
| Anschaffungskosten | −25.000,00 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 475.000,00 € |
| Teileinkünfteverfahren 60 % | 285.000,00 € |
| Einkommensteuer | 119.700,00 € |
| Soli 5,5 % | 6.583,50 € |
Hinweis: § 6 AStG erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % (§ 17 EStG). Direkt im Privatvermögen gehaltene Coins fallen NICHT unter die Wegzugsbesteuerung — sie werden im Zuzugsland nach dessen Recht versteuert. Die deutsche Steuerpflicht endet mit Aufgabe des Wohnsitzes (§ 1 EStG). Für individuelle Fälle Steuerberater einbeziehen, besonders bei Zuzug in Nicht-EU-Staaten ohne DBA.
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Privat-Krypto vs. GmbH-Anteile
Wichtig zur Klarstellung: Bitcoin, ETH und Co. im Privatvermögen fallen NICHT unter § 6 AStG. Wer rein privat hält und wegzieht, beendet mit der Wohnsitzaufgabe die deutsche Steuerpflicht. Anders bei einer Krypto-GmbH oder Holding: hier wird der gemeine Wert der Anteile zum Wegzugsstichtag fiktiv versteuert.
Beispielrechnung
| Unternehmenswert Krypto-GmbH | 500.000 € |
| Anschaffungskosten | 25.000 € |
| Fiktiver Gewinn | 475.000 € |
| Teileinkünfteverfahren 60 % | 285.000 € |
| ESt 42 % + Soli | ca. 126.300 € |
Häufige Fragen
+Fällt für meine Bitcoin im Privatvermögen Wegzugsteuer an?
Nein. § 6 AStG erfasst nur Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % (§ 17 EStG). Direkt im Privatvermögen gehaltene Coins fallen nicht darunter. Die deutsche Steuerpflicht endet mit Aufgabe des Wohnsitzes. Im Zuzugsland greift dann dessen Recht (z. B. Portugal, Schweiz).
+Wann greift die Wegzugsteuer bei Krypto?
Wenn du Anteile an einer Krypto-GmbH oder Holding-GmbH hältst (ab 1 %) und deinen Wohnsitz aus Deutschland weg verlegst. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird wie ein tatsächlicher Verkauf besteuert (Teileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig).
+Kann ich die Wegzugsteuer stunden?
Ja, nach § 6 Abs. 4 AStG auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten, zinslos, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Bei tatsächlichem Verkauf der Anteile vor Ende der 7 Jahre wird der noch offene Betrag fällig.
+Welche Länder sind populär für den Krypto-Wegzug?
Portugal (NHR-Status auslaufend, Restzeiträume prüfen), Dubai/UAE (keine Einkommensteuer), Schweiz (Kantone wie Zug), Malta. Wichtig: tatsächliche Wohnsitzverlegung mit Lebensmittelpunkt, sonst greift der erweiterte beschränkte Steuerpflicht-Tatbestand (§ 2 AStG) bis zu 10 Jahre nach.
+Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
§ 2 AStG: Deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, bleiben bis zu 10 Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig. Betrifft auch hier wieder primär Beteiligungseinkünfte, nicht reines Privatvermögen-Krypto.
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