Krypto · § 23 EStG
NFT Steuer Rechner 2026
NFT-Gewinne sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Mint oder Kauf erfolgt. Der Rechner berücksichtigt 1-Jahres-Frist, 1.000 € Freigrenze nach § 23 EStG und deinen persönlichen Steuersatz.
Voraussichtliche Steuerlast
1.236,99 €
| Gewinn (Verkauf − Anschaffung − Gebühren) | 3.350,00 € |
| Innerhalb 1-Jahres-Frist | Ja |
| Freigrenze § 23 EStG | 1.000,00 € |
| Steuerpflichtig | 3.350,00 € |
| Einkommensteuer | 1.172,50 € |
| Soli 5,5 % | 64,49 € |
Hinweis: NFTs als „andere Wirtschaftsgüter" fallen regelmäßig unter § 23 EStG. Für gewerblich tätige NFT-Creator (Mint, Royalties, regelmäßiger Verkauf) kann statt § 23 EStG eine gewerbliche Einkünfte-Einordnung greifen. Der Rechner bildet den privaten Sammlerfall ab.
Persönlicher PDF-Steuerreport
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Wie der Gewinn berechnet wird
Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Veräußerungskosten. Bei NFTs zählen zu den Anschaffungskosten Mint-Preis bzw. Kaufpreis, Marktplatz-Gebühr und Gas. Veräußerungskosten sind Marktplatz-Gebühr (üblich 2,5 %) und Verkaufs-Gas.
Beispiel
| Mint im Februar | 0,8 ETH · 2.500 € |
| Verkauf im August (180 Tage) | 1,7 ETH · 6.000 € |
| Marktplatz + Gas | 150 € |
| Gewinn | 3.350 € |
| Steuer (35 %) + Soli | ca. 1.236 € |
Häufige Fragen
+Wie werden NFTs in Deutschland besteuert?
Privat gehaltene NFTs fallen als „andere Wirtschaftsgüter“ unter § 23 EStG. Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung: Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Nach Ablauf der 1-Jahres-Frist: steuerfrei.
+Gilt für NFTs die 10-Jahres-Frist?
Nein. Die aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG bekannte 10-Jahres-Frist greift nur bei Wirtschaftsgütern, die als Einkunftsquelle genutzt werden (Vermietung). NFTs, die nur gehalten werden, unterliegen der 1-Jahres-Frist.
+Was zählt zu den Anschaffungskosten?
Mint-Preis, Kaufpreis im Sekundärmarkt, Marktplatz-Gebühren beim Kauf und anteilige Gas-Kosten. Beim Verkauf werden Marktplatz-Gebühr und Verkaufs-Gas direkt vom Erlös abgezogen.
+Wie ist es bei NFT-Royalties als Creator?
Royalties aus eigenen NFT-Kollektionen sind regelmäßig keine § 23 EStG-Gewinne, sondern Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Der Rechner deckt den Sammlerfall ab, nicht den Creator-Fall.
+Wo gebe ich NFT-Gewinne in der Steuererklärung an?
Anlage SO, Zeile „private Veräußerungsgeschäfte“. Beizufügen ist eine Aufstellung mit Kaufdatum, Verkaufsdatum, Marktplatz, Kauf-/Verkaufspreis in EUR und Haltedauer pro NFT.
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