Mythos · § 23 EStG

“Krypto-Steuern fallen erst bei der Auszahlung in Euro an”

Dieser Satz hält sich in Foren, Telegram-Gruppen und Stammtischrunden seit Jahren. Er ist falsch. Wer ihn glaubt, baut über Jahre eine stille Steuerschuld auf, die spätestens mit DAC8 ab 2026 auffliegen kann. Hier die saubere Erklärung, was wirklich gilt.

Kurze Antwort

Steuerpflichtig ist die Veräußerung, nicht die Euro-Auszahlung. Als Veräußerung gilt jeder Tausch in einen anderen Coin, jeder Stablecoin-Swap und jede Bezahlung mit Krypto. Eine spätere Auszahlung in Euro ist steuerlich irrelevant, wenn die Veräußerung schon vorher stattgefunden hat.

Was § 23 EStG tatsächlich sagt

Steuerbar ist das “private Veräußerungsgeschäft”. Veräußerung bedeutet die Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Entgelt. Das Entgelt kann Euro sein – muss aber nicht. Auch ein anderer Coin oder eine Ware sind ein Entgelt. Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 stellt das ausdrücklich für Krypto klar.

Vier Vorgänge, die der Mythos übersieht

  • Coin-Tausch: BTC → ETH ist Verkauf BTC + Kauf ETH. Steuerpflichtig, wenn BTC weniger als ein Jahr gehalten wurden.
  • Stablecoin-Swap: ETH → USDT ist exakt dasselbe wie ETH → EUR. Der Stablecoin ist nicht “neutral”.
  • Bezahlen mit Krypto: Wer mit BTC ein Notebook kauft, hat den BTC zum Tageswert veräußert.
  • NFT-Kauf mit ETH: Der NFT-Erwerb ist gleichzeitig eine ETH-Veräußerung.

Beispiel: warum spätere Euro-Auszahlung egal ist

Du kaufst im April 2024 1 BTC zu 50.000 €. Im November 2024 tauschst du ihn gegen 18 ETH zu einem Zeitpunkt, an dem 1 BTC = 65.000 € wert ist. Gewinn: 15.000 €, Haltedauer 7 Monate, voll steuerpflichtig. Du lässt die ETH auf der Börse liegen und zahlst sie erst im Juli 2027 in Euro aus. Egal: die 15.000 € sind im Steuerjahr 2024 zu erklären, nicht 2027.

DAC8 ab 2026 verändert das Risiko

Bisher konnten Anleger darauf hoffen, dass das Finanzamt nichts erfährt. Ab 1.1.2026 melden EU-Krypto-Plattformen Transaktionen automatisch an die deutschen Finanzämter (DAC8/CARF). Wer in den letzten Jahren getauscht und nicht erklärt hat, sollte über eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) nachdenken, solange noch keine Entdeckung droht.

Häufige Fragen

+Muss ich nichts versteuern, solange ich in Krypto bleibe?

Falsch. Auch ohne Euro-Auszahlung sind viele Vorgänge steuerpflichtig: jeder Tausch zwischen zwei Coins, jeder Swap in einen Stablecoin und jede Bezahlung mit Krypto. Der Eurokurs zum Zeitpunkt der Transaktion zählt.

+Gilt das auch für Stablecoin-Swaps?

Ja. USDT und USDC sind aus steuerlicher Sicht eigene Kryptowährungen. BTC → USDT ist eine Veräußerung der Bitcoin zum Marktwert und ein Kauf der USDT zum gleichen Wert. Neue Haltefrist für die USDT.

+Was passiert, wenn ich erst Jahre später in Euro auszahle?

Die spätere Euro-Auszahlung ist steuerlich irrelevant, wenn vorher schon eine Veräußerung stattgefunden hat. Der Gewinn ist im Jahr der ursprünglichen Veräußerung zu erklären, nicht im Jahr des Cash-Outs.

+Warum hält sich der Mythos so hartnäckig?

Weil viele Anleger ihn aus dem Aktienkontext kennen: dort wird oft erst beim Verkauf gegen Euro abgerechnet (durch die Depotbank). Krypto-Börsen führen aber keine Steuer ab; jeder muss selbst dokumentieren und in der Anlage SO erklären.

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