Ratgeber · Stand 2026
Vorabpauschale 2026, was ETF-Anleger jetzt wissen müssen
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung auf thesaurierende Fonds und ETFs. Sie sorgt dafür, dass Anleger nicht erst beim Verkauf in vielen Jahren Steuern zahlen, sondern schon während der Haltedauer einen kleinen Teil abführen. Wer den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hat, zahlt häufig 0 €.
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 1 InvStG. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium auf Basis der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger Bundesanleihen festgelegt.
Formel im Detail
- Basisertrag = Fondswert am 01.01. × Basiszins × 70 %
- Vorabpauschale = Min(Basisertrag, Wertsteigerung im Jahr) − Ausschüttungen
- Steuerpflichtiger Betrag = Vorabpauschale × (1 − Teilfreistellung)
- Steuer = Steuerpflichtig × 25 % + Soli 5,5 % (+ ggf. Kirchensteuer)
Wann fällt sie nicht an
- Fonds hat im Jahr Verlust gemacht (Wertsteigerung negativ)
- Ausschüttungen waren bereits höher als der Basisertrag
- Sparerpauschbetrag reicht aus, um den steuerpflichtigen Betrag zu decken
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Häufige Fragen
+Wann wird die Vorabpauschale abgezogen?
Am ersten Werktag des Folgejahres. Für 2026 also Anfang Januar 2027. Die depotführende Bank zieht die Abgeltungsteuer automatisch ein, soweit dein Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist.
+Was passiert, wenn das Depot zu wenig Geld enthält?
Die Bank ist verpflichtet, Wertpapiere zu verkaufen, um die Steuer zu begleichen. Praktisch tipp: kurz vor Jahresende ausreichend Cash auf dem Verrechnungskonto bereithalten.
+Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?
Wenn die Bank die Steuer korrekt einbehalten hat, nicht zwingend. Bei mehreren Banken oder bei nicht ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag lohnt die Angabe in der Anlage KAP zur Erstattung.
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